Steuerklasse 6 bei nur einem Monat in zwei Jobs?
Achtung, kompliziert und lange Erklärung!
Hallo! Ich habe letztes Jahr den Job gewechselt. Bis Juli 2023 war ich mit 30 Stunden im alten Job beschäftigt. Ab August 2023 im neuen Job mit 40 Stunden.
Im Juli 2023 - dem letzten Monat bei meinem alten Arbeitgeber - bin ich aber schon mit 10 Stunden beim neuen Arbeitgeber eingestiegen, bei dem ich wie gesagt dann ab August 2023 mit 40 Stunden als einziger Job angestellt war.
Nun wird es kompliziert: In meinem neuen Job hat man mir für Juli aber die vollen 40 Stunden ausgezahlt, da man mit mir zur spät vertraglich die einmonatige Reduzierung auf 10 Stunden vereinbart hatte. So kam es, dass man mir für Juli, während ich noch mit 30 Stunden im alten Job war, im neuen Job Gehalt für 40 Stunden überwies, und mir dafür im August für 40 Stunden reale Arbeit den Lohn für 10 Stunden (August wurde mit Juli verrechnet).
Meinen Frau und ich haben dann mit Buhl die Steuererklärung für 2023 gemacht. Dabei stellte sich heraus, dass weder der alte noch der neue Arbeitgeber Steuerklasse 6 auf mein Gehalt für Juli gerechnet hatte und folglich nun dies nachträglich abgezogen wurde. Der Unterschied zwischen dem einen Gehalt für den einen Monat in Steuerklasse 6 und Steuerklasse 4 ergibt nun aber 1600 € weniger Rückzahlungdurch das Finanzamt - wobei ich mit den 10 Stunden "extra" im neuen Job im Juli 2023 nur gut 800 Euro zusätzlich zum alten Job verdient habe.
Entsprechend gehe ich davon aus, dass das Problem darin liegt, dass mein neuer Arbeitgeber fälschlicherweise im Juli mir Gehalt für 40 Stunden und im August für 10 Stunden ausgezahlt hat, weil ich dann auf ein ganzes Gehalt die Steueklasse 6 zahlen musste. In der Finanzabteilung meines neuen Arbeitgebers wird aber behauptet, dass die getauschte Auszahlung der Monate Juli und August keinen Einfluss hätte da ja das ganze Jahr berücksichtigt wird und nicht einzelne Monate. Darauf hatte ich mich verlassen, nun ist die Differenz aber wie gesagt so groß, dass ich daran zweifle.
Falls irgendwer es bis hierhin geschafft hat, freue ich mich sehr über eine Antwort!
2 Antworten
Bei der Jahreserklärung ist die vorherige Steuerklasse wie auch die monatliche Fehlabrechnung und Korrektur egal, es wird ja alles zusammen gerechnet, was das Jahr betrifft. Allerdings hast du mit 2 mal Steuerklasse 4 zu wenig Steuern gezahlt, dadurch musst du jetzt nachzahlen, bzw. bekommst weniger raus.
Ok, aber ich muss doch nur einmal Steuerklasse 6 zahlen? Ich glaub Dir das mit dem ganzen Jahr, das hat ja auch die zuständige Personalbuchhaltung beim neuen Job gesagt, auch wenn ich es überhaupt nicht verstehe. Vielen Dank aber in jedem Fall!
Die Lohnsteuerklasse hat doch gar keinen Einfluss auf deine Jahressteuer vom Finanzamt!
Darauf hatte ich mich verlassen, nun ist die Differenz aber wie gesagt so groß, dass ich daran zweifle...
Und woher willst du wissen , dass du nicht eine fehlerhafte Eingabe gemacht hast bzw. wichtige Eingaben vergessen hast!?
Weil meine Frau und ich das mehrfach geprüft haben...
es wird ja keine Steuerklasse 6 nachberechnet, sondern dein Jahrseinkommen insgesamt zusammengezählt und die Steuer darauf berechnet.
Steuerklasse helfen nur bei der monatlichen Vorausberechnung. Bei der Jahresabrechnung gibt es keine Steuerklassen.
Hallo, in diesem Fall ja doch, weil ja auf beide Einkommen im Juli 2023 Steuerklasse 4 abgeführt wurde, wobei ein Einkommen mit Steuerklasse 6 hätte besteuert werden müssen. Das wurde bei der Steuererklärung nachgeholt - ich befürchte nur fälschlicherweise auf ein komplettes Gehalt anstatt auf nur die einmaligen 10 Stunden zusätzlich. Die Frage ist: Stimmt die Aussage, dass es hier egal sei, ob mir im Juli vom neuen Arbeitgeber Gehalt für 10 oder 40 Stunden ausgezahlt wurde, weil sich das über das Jahr ausgleiche? Ich verstehe das allerdings nicht, da ich ja nur einen Monat unter Steuerklasse 6 gefallen bin und da muss das doch einen Unterschied machen?