Pflichtpraktikum und Minijob Vergütung?

2 Antworten

Das ganze Jahr über mache ich meinen Minijob mit 520€/Monat sind 6240€/Jahr...

Kommt drauf an...

falls dein Minijob-Arbeitgeber für dich diese 2% Pauschalsteuer entrichtet, dann mußt du diesen Minijoblohn erst gar nicht in deiner Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert ;-)

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/minijob-mit-verdienstgrenze/minijob-mit-verdienstgrenze_node.html#doc341446ca-bddf-436c-8fd2-a786a0c1478dbodyText6

wie z.B.: In Sachen Steuer entscheiden Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen selbst: Sie geben an, ob sie den Minijob pauschal mit zwei Prozent oder individuell nach der Lohnsteuerklasse des Minijobbers versteuern.

Aktuell sind dies bis 538€ mtl. Bruttolohn bei der geringfügigen Beschäftigung!

Für dein Praktikum gilt folgendes: https://www.minijob-zentrale.de/DE/meta/faq-bereich/schule-ausbildung-und-studium/_110_praktikanten_als_minijobber/faq_110_praktikanten_als_minijobber.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

lexptr 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 12:06

Ja genau, mein Minijob Arbeitgeber entrichtet diese 2% Pauschalsteuer.

Und so wie ich es in dem Artikel fürs Pflichtpraktikum gelesen habe, bin ich nicht sozialversicherungspflichtig.

Das heißt mein Pflichtpraktikums Gehalt wäre doch Brutto=Netto? Oder muss ich noch irgendwelche Lohnsteuern da zahlen?

siola55  30.09.2024, 12:13
@lexptr

Beim Single in Lohnst.klasse 1 wird ab einem mtl. Bruttolohn von aktuell 1358€ die Lohnsteuer einbehalten vom Lohnbüro.

Ein Pflichtpraktikum während des Studiums ist sozialversicherungsfrei jedoch lohnsteuerpflichtig. Regelmäßig kann eine Einkommensteuererklärung zu einer Steuererstattung führen.

Ein daneben bestehender Minijob sollte optimalerweise pauschalversteuert werden, womit dann keine weitere Lohn- oder Einkommensteuer fällig sein würde.