Wann darf ein Sicherheitsdienst einen Platzverweis erteilen?

Eine Gruppe von 15-20 (volljährigen) Jugendlichen haben sich in öffentlichen Raum getroffen. Der Raum ist kurz gesagt ein Wald nahe des Strandes in einem Ort an der Ostseeküste. Dort wurde vor einigen Jahren rechts und links vom Waldweg einige infotafeln und interaktive Gegenstände errichtet um den regionalen Wald zu Zeichen und Baumarten zu erkennen und sowas. Dazu gehört auch ein unterstand aus Holz mit einigen Sitzgelegenheiten. Dort hielt sich diese Gruppe zu später Stunde auf, hörte laut Musik und konsumierte Alkohol. Die Lautstärke hielt sich in Grenzen, was letztendlich egal ist da weit und breit keiner in der Umgebung wohnt. Wald halt. Nun kamen Sicherheitsbeamte, im Auftrag der Gemeinde. Sie forderten die Gruppe auf den Platz zu verlassen. Es sei ein Spielplatz, und ihr macht ein Partyraum daraus. Und es würden im Ort des öfteren Spielplätze kaputt gemacht. Man beachte... Es war nichts kaputt, nichts dreckig und niemand verletzt oder belästigt. Der Raum ist zu dem nicht gesondert abgesperrt und ebenso mit keiner Hausordnung versehen geschweige denn einer Spielplatzkennzeichnung. (Wenn das ein Spielplatz wär denn Top 10 der schlechtesten im Deutschenland xD)
Die Konkrete Frage ist: Dürfen die das?
Und wenn ja/nein welche Rechtsgrundlage existiert da? (Wenn nein am besten mit Quelle um nächstes mal etwas in der Hand zu haben.)
Vielen Dank im Voraus
LG BedRull

Polizei, Gesetz, Jura, Sicherheitsdienst, Unrecht, verwaltungsrecht, öffentlich, Platzverweis

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