Ich arbeite seit 6 Jahren im Sicherheitsdienst (Objektbewachung und Empfangsdienste). Im Mai diesen Jahres wurde ich wegen Erschleichen von Leistungen (schwarzfahren 4x) zu 2 Jahren Bewährung verurteilt. Das steht nun im Führungszeugnis. Meine Firma muss mich jetzt durch das Gewerbeamt überprüfen lassen. Meine Frage ist, wird mir jetzt durch die Vorstrafe die Arbeit im Sicherheitsdienst untersagt? Gibt es Fälle/ Urteile darüber?