SOS! Bewerbung als Sicherheitsmitarbeiter nach § 34a

Liebe Forumfreunde,

seit einiger Zeit versuche ich ein Job/einige Aufträge als selbständiger Sicherheitsmitarbeiter nach § 34 a zu bekommen. Leider bis jetzt ohne Erfolg (oder vom Ausbeuterbetriebe mit einem Hungerlohn). :-( Ich habe mir überlegt, ob es vielleicht an meiner Bewerbung liegt und bitte Sie jetzt um Hilfe. Für jeden Rat oder Verbeserungsvorschlag bin ich sehr dankbar! Hier ist der Bewerbungstext:

" Sehr geehrter Herr Mustermann, hiermit bewerbe ich mich bei Ihnen als Sicherheitsmitarbeiter auf selbstständiger Basis. Sie gewinnen mit mir einen Mitarbeiter, der nicht nur eine Befähigung für die Tätigkeit als Luftsicherheitskontrollkraft gemäß §8 Luftsicherheitsgesetz im Land Brandenburg erworben hat, sondern auch in schwierigen Situationen stets lösungsorientiert und besonnen handelt. Einzelheiten zu meiner Qualifikation können Sie dem beigefügten Befähigungszeugnis und den weiteren Unterlagen entnehmen. In meiner bisherigen beruflichen Laufbahn habe ich die erforderliche Sicherheit im Umgang mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen erworben. Zu meinen Stärken gehört die Erfüllung der gestellten Aufgaben mit hoher Qualität, sowie Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit. Den Anforderungen beim Einsatz in neue Arbeitsgebiete bin ich ebenfalls gerecht geworden. Über eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch, in dem wir weitere Einzelheiten besprechen können, würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen "

Nochmal: vielen herzlichen Dank!

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Welcher Unterschied Security/Ordner mit bzw. ohne §34a?

Hi Leute.

Ich bräuchte mal ein bisschen Info bzgl. der genauen Tätigkeiten mit und ohne 34a. Würde da gerne mit ein paar Beispielen zum besseren Verständnis darüber diskutieren!

Wenn man jetzt keine Unterrichtung und Sachkunde nach §34a GewO besitzt, dann darf man ja z.B. trotzdem als Ordner bei z.B. einem Dorffest arbeiten, oder? Welche Tätigkeiten darf man dann ausführen (z.B. lediglich Einlasskontrolle oder aber auch die Leute von den Tischen ziehen, wenn diese draufstehen und der Veranstalter das nicht will)? Und welche Vorraussetzungen müssen bei dem Fest erfüllt sein (z.B. wenn das Fest von einer Landjugend oder einem Club ausgeht und ich dann nach dem Hausrecht dort tätig bin)? Was wäre wenn das Fest von der Stadt selbst ausgeht? Muss man als Ordner dann irgenwie gemeldet sein, wenn man auf einem solchen Fest nicht über eine Firma arbeitet? Soweit ich weiss, darf man ja zumindest nicht als Security über eine Sicherheitsfirma auf einem solchen Fest arbeiten, wenn man nicht mindestens die Unterrichtung nach §34a GewO vorweisen kann! Oder auch anders gefragt, welche Tätigkeiten darf ich generell ohne Unterrichtung und Sachkunde nach §34a GewO ausüben?

Dann mal angenommen, es ist eine Unterrichtung, aber keine Sachkunde vorhanden. Dann darf man ja bei einer Firma im Wach- und Sicherheitsgewerbe arbeiten. Also eben z.B. Auf einem Dorffest. Man darf ja dann ledi

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