Hallo vielleicht kennt sich einer aus, Person A hat seit 3 Wochen den §34a und nun eine wichtige Frage zur Zuverlässigkeitsüberprüfung.
Person A wurde damals durch falsche Freunde mit geringen mengen Cannabis in Bayern erwischt.
Das Verfahren wurde nach 2 Wochen durch §31a eingestellt (keinerlei Strafe),
und Person A hat nach 3-4 Jahren nun eine neue Arbeitsstelle in der Sicherheit (nicht in der Luftsicherheit) es handel sich um Kontrollgänge im öffentlichen Bereich, Person hatte nie Konsumiert und trinkt auch keinen Alkohol.
Wird diese Jugendsünde die Überprüfung negativ ausfallen lassen?
Steht überhaupt was im Bundeszentralregister wird noch tiefer „gegraben“?
Person A steht leider im Inpol System der Polizei, führungszeugniss ist komplett sauber, Arbeitgeber wollte auch nur das einfache bei Einstellung.
Hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen,
danke!