Bafög wird mir was abgezogen oder muss ich was zurückzahlen?

Hey ich bin gerade sehr durcheinander. Ich habe zwei Minijobs und erreiche nur 520€ im Monat. Ich möchte jetzt über die Semesterferien für 4 Wochen arbeiten und könnte wahrscheinlich 2000€ netto verdienen (2500€ Brutto). Ich werde über kurzfristige Beschäftigung angemeldet und werde in dieser Zeit meine Minijobs nicht ausüben (ich könnte meine Arbeitgeber also bitten, in der Abrechnung 0€ anzugeben) Anfang des Jahres habe ich beim Zirkus einen Ferienjob über kurzfristige Beschäftigung gemacht und ich glaube insgesamt so 15 Tage gearbeitet also nicht so viel aber ich habe am Ende netto 1000€ verdient. Jetzt frage ich mich, ob ich später was ans Bafög Amt zurückzahlen muss. Ich darf ja nicht mehr als 6282€ glaube verdienen. Könnt ihr mir weiterhelfen? Ich bekomme 707€ Bafög und lege die Hälfte auch sofort zur Seite und brauche die andere Hälfte für meine Miete. Das ist so ärgerlich, weil ich die Arbeit auch brauche, um meinen Lebensunterhalt zu sichern. Ich würde ja am Ende des Jahres aber über diese 6281€ kommen. Beim Bafög Amt kann mir irgendwie keiner richtig helfen, das ist so nervig. Habt ihr Tipps, wie ich das bewältigen kann? Will ja jetzt keine 2000€ verdienen, die ich dann wieder zurückzahlen muss. Da ist es mir lieber, wenn mir mein Bafög für den Zeitraum gekürzt wird oder ich für den Monat gar kein Bafög bekomme. 2.Frage: Könnte ich im August kein Bafög beziehen und dafür dann ab September wieder? Dann wäre August ja gar nicht im Bewilligungzeitraum, versteht ihr?

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Vorpraktikum Maschinenbau zwingend vor Studienbeginn?

An der Fachhochschule Hannover steht folgendes geschrieben, wenn man sich für den Studiengang Maschinenbau bewerben möchte: „Vor Studienbeginn ist für den Studiengang die Ableistung eines 8-wöchigen Vorpraktikums erforderlich. Der Nachweis über die gesamten & Wochen muss spätestens bis zu Beginn der Vorlesungen des vierten Fachsemesters (01.03. oder 20.09. vorliegen.“

Dieses Vorpraktikum habe ich noch nicht absolviert, da ich frisch die allgemeine Hochschulreife absolviert habe. Trotzdem habe ich die Immatrikulation beantragt und habe den Studienplatz bekommen und muss jetzt nur noch alle Formulare per Post zuschicken. Dabei soll auch die Endbescheinigung des Praktikums sein.

Muss ich jetzt zwingend das Vorpraktikum vor der Immatrikulation absolvieren oder kann ich das zu einem späteres Zeitpunkt vor dem vierten Semester machen? Wenn ich die Bescheinigung für das Praktikum erst bis zum vierten Semester vorlegen muss soll ich dann einfach den Immatrikulationsantrag ohne Bescheinigung abgeben?
Was ist wenn ich immatrikuliert werde mit der Annahme das ich Vorpraktikum bereits absolviert habe aber die Bescheinigung erst vorm vierten Semester abgebe, sich dann aber herausstellt das ich es erst zu einem späteren Zeitpunkt gemacht habe.

ich würde die Fragen gerne an die Hochschule direkt stellen aber bedauerlicherweise geht dort seit Tagen keiner ans Telefon… vielleicht weiß hier ja jemand mehr darüber.

Danke für die Hilfe

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