Erstes Semester wiederholen?

3 Antworten

Von Experte notting bestätigt

1. 'Wiederholt' man an der Uni keine 'Semester'.

2. Hängt es stark von der Uni, der Fakultät, dem Fachbereich oder gar dem Dozenten ab, was passiert, wenn man eine Prüfung oä nicht schafft!

3. Hat man mindestens das Recht auf eine Wiederholung!

Häufig ist das auch das Maximum! In dem Fall bedeutet 2× durchgefallen auch das Ende des Studiums. Auch kann ein fehlender Schein Folgen für das Fortkommen haben, weil man dann zB nicht an einem Kurs teilnehmen darf, der darauf aufbaut. Mit Glück kann man die Prüfung relativ schnell wiederholen (zB am Ende der SemesterFerien), mit Pech erst in 6 oder gar 12 Monaten! In dem Fall sollte man dringend schauen, welche Kurse man trotzdem belegen kann.


Lolly7777 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 10:33

Ich hab die Prüfungen im 1. Semester gar nicht geschrieben, deswegen möchte ich es wiederholen. Spricht dagegen etwas, wenn man so die Prüfungen wiederholt?

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Spikeman197  01.07.2024, 10:43
@Lolly7777

Warst Du krank? Warst Du 'angemeldet' (falls Du das musst)?

Natl. 'Darfst' Du die Prüfung iwann machen...Wär ja auch das 1. Mal! Wichtig wäre ein Termin (gibts einen WiederholungsTermin? Ggf. Auch für Leute, die durchgefallen sind?) Ist das ggf. Am Ende der Ferien, nächstes, oder übernächtes Semester? (Von 1. Auf 3. Wäre ja 'erst' übernächstes, was ungünstig ist, weil die Pause sehr groß ist!). Ist es der gleiche Dozent (ähnliche Aufgabenstellungen), gleiches Thema, ODER wechseln Dozent und/oder Thema (was ungünstig wäre). Gibt es eine AnwesentheitsPflicht bei der Vorlesung (oä), oder zeigt die Erfahrung, dass man den ganzen Kurs wiederholen muss, weil die Themen sehr unterschiedlich behandelt werden? Du sagtest es gab KurzTests für die Zulassung...Gelten die immer noch, oder musst Du die erneut absolvieren? In dem Fall kommst Du um die wiederholte Teilnahme an dem Modul wohl nicht herum!

Ich will gar keine Antworten, sondern das musst DU klären! Vllt. Beim ChefAssistenten, Kursleiter, wenn nyx anderes geht beim Prof mit Termin bei der Sekretärin!

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Wenn du Module einmal abgeschlossen hast, kannst du sie grundsätzlich nicht wiederholen.

Es gibt nur je nach StuPrO ggf. die Möglichkeit, über das ganze Studium hinweg bei ein paar Modulen eine Notenverbesserung zu machen, d.h. die Modulprüfung nochmal abzulegen um eine bessere Note zu erreichen. Das ist aber keine Wiederholung des Moduls.

Aber klar, wenn du Module, die im 1. Semester vorgesehen sind, gar nicht abgeschlossen hast wirst du die irgendwann noch machen müssen. Und musst sie ggf. sogar recht zeitnah machen, weil du je nach StuPrO exmatrikuliert wirst wenn du diese und jene Module nicht nach soundsovielen Semestern abgeschlossen hast.


Lolly7777 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 10:34

Nach wie vielen Semestern wäre das meistens, dass man exmatrikuliert wird? (bzw bei den meisten unis, falls du das weißt)

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RedPanther  01.07.2024, 10:39
@Lolly7777

Ich hatte z.B. im Bachelorstudium die Regelung, dass alle Module die im 1. und 2. Semester vorgesehen waren, nach spätestens 4 Studiensemestern abgeschlossen sein mussten.

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RedPanther  01.07.2024, 10:44
@Lolly7777

Du, bei dir kann es anders sein. Für dich ist deine StuPrO ausschlaggebend und keine andere. Also schaue in deine StuPrO!

Übrigens: Was man noch nie gemacht hat, kann man auch nicht wiederholen.

Wenn du im 1. Semester keine Modulprüfungen mitgeschrieben hast, wiederholst du sie auch nicht wenn du sie jetzt mitschreibst.

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ja darfst du

(kannst auch nur einzelne Module machen und auch die Module vom 3 Semester - also beides - gibt keinen "Klassenverband" oder einfach nur die Prüfung am Ende des Moduls)

Im Speziellen hilft dir aber deine Prüfungsordnung, das Prüfungsamt und der Professor weiter.

--

achte unbedingt auf die Fristen, welche Prüfungen du bis wann abgelegt haben musst