Hallo! Ich gehe in Baden-Würtemberg in die 10. Klasse eines Gymnasiums und habe folgendes Problem: Meine Lehrerin weigert sich mir und den anderen Schülern meiner Klasse eine von uns angefertigte Klassenarbeit auszuhändigen, so dass wir diese mit nach Hause, durchsehen und archivieren dürfen. Sie hat die Klassenarbeit lediglich für eine Schulstunde ausgeteilt und kurz besprochen, danach aber wieder eingesammelt. Nun hätte ich gerne meine Arbeit wieder und bin auch der Meinung, dass sie mir diese zurück geben muss. Kann mir bitte jemand sagen, wo ich ggf. eine Rechtsgrundlage dafür finde, dass sie zur Rückgabe verpflichtet ist? Oder, ob ich eventuell falsch liege und wenn ja, warum? Danke!