Soll Schlüssel früher abgeben-trotzdem Miete zahlen?

Also, ich habe eine Frage und muss dazu etwas vorweg erzählen. Wir haben unsere Wohnung fristgerecht zum 01.08.2014 gekündigt. Der Vermieter hat uns die Kündigung schriftlich bestätigt und uns zugesagt, einen Nachmieter schnellstmöglich zu akzeptieren.

Wir hatten ein geeignetes Pärchen gefunden. Da wir zum 27.04 den größten Teil des Umzugs erledigen wollen, jedoch bis dahin noch nicht komplett raus sind, haben wir mit dem Pärchen abgesprochen, dass sie zum 15.5 die Schlüssel bekommen, um zu renovieren, wir dafür im Gegenzug die halbe Miete (leider nicht schriftlich festgehalten).

Nun bekam ich eine Mail von den Nachmietern, Inhalt: Sie haben den Mietvertrag unterschrieben und mit dem Vermieter schriftlich festgelegt, dass wir die Schlüssel bereits am 27.04 abgeben sollen. Der Mietbeginn wäre der 1.06. Hintergrund des ganzen ist, dass der Vermieter Anfang Mai Handwerker in die Wohnung lassen möchte, für diverse Ausbesserungen und die Nachmieter die Handwerker hinein lassen sollen. Miete zahlen sollen jedoch wir, obwohl wir die Schlüssel auf Wunsch des Vermieters abgeben sollen (nicht auf unseren Wunsch!!!). Ist das überhaupt zulässig?

Hier die komplette Mail der Nachmieter: Hallo ihr beiden wir waren heute bei dem Herrn .... und haben den Mietvertrag unterschrieben Wir haben jetzt abgesprochen das wir von euch dann wenn ihr raus seit ( das war der 27.04??) von euch die Schlüssel bekommen Wollen wir das dann auch am 27.04 mit dem Geld machen? Dann noch eine Sache der Vermieter will ja noch Reparatur arbeiten im Mai durchführen und deswegen können wir erst zum Ende des Monats rein und würden deswegen uns nicht an der Miete beteiligen

Ich habe den Pärchen vorgeschlagen, die Schlüssel am 27.04 abzugeben, aber dass diese dann die Miete übernehmen, dass wollen sie nicht, da es für sie finanziell nicht möglich ist.

Wie gesagt, wir möchten den Schlüssel nur am 27.04 abgeben, wenn wir von der Miete befreit werden. Es ist Wunsch des Vermieters, nicht unserer.

Was können wir nun tun, wie sollen wir vorgehen?

Miete, Schlüssel, Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag
Garantie nach Autokauf? (Zentralverriegelung)

Hallo Community,

ich habe vor ungefähr 3 bzw. 4 Wochen einen 8 Jahre alten Hyundai Elantra gebraucht gekauft. Zufrieden, alles bestens soweit. Nun habe ich gestern feststellen müssen, dass die Fernbedienung für die Zentralverriegelung nicht mehr funktioniert. Hierbei ist zu sagen, dass das Auto beim Kauf vor 8 Jahren nur einen normalen Schlüssel hatte, und der Vorbesitzer irgendwann nachgerüstet hat, sodass man es auch aus der Ferne mit einer Fernbedienung öffnen kann. Beim Kauf habe ich zwei dieser Fernbedienungen erhalten, funktionierten anfangs tadellos, jedoch heute beide ausprobiert, auch nagelneue Batterien eingesetzt, keine Wirkung. Eine kleine LED auf den Fernbedienungen leuchtet, Auto geht aber nicht auf. Also liegt der Fehler höchstwarscheinlich irgendwo am (im) Auto.

Beim Kauf habe ich auf zusätzliche Garantieleistungen verzichtet, da der Preis so etwas gesenkt werden konnte. Der Verkäufer war ein eingetragener Kaufmann, sprich ich habe das Auto von einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Aus dem Wirtschaft/Recht-Unterricht weiß ich, dass der Verkäufe für "unübliche" Schäden aufkommen muss. Ich weiß, der Schaden ist nicht besonders groß, da ich das Auto ja auch mit dem normalen Schlüssel aufbekomme. Jedoch sinkt der Wert natürlich etwas, und nervig ist es auch.

Nun aber direkt zur Frage, habe ich Recht auf die Beseitigung des Schadens, also auf die Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit jener Zentralverriegelung aus der Ferne?

Vielen Dank im vorraus :-)

Auto, KFZ, Schlüssel, Recht, Kaufvertrag, Garantie

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