Moin,
Ich bin in der letzten Zeit nun öfter auf die Anforderungen des Sehvermögens für die Berufskraftfahrer gestoßen. In den Anforderungen heißt es, das binokulare Sehen muss ohne Einschränkungen vorhanden sein.
Wer schielt, hat selbstverständlich mit Problemen zu kämpfen, bzw. Das räumliche sehen ist gerne mal vollständig eingeschränkt. Wer aber durch spezielle Brillen mit korrektionsprismen das räumliche sehen vollständig aufwecken kann, würde doch den Anforderungen wieder gerecht werden.
Ob es möglich ist, hängt vom individuellen Einzelfall ab, das ist mir bewusst, nur möchte ich jetzt mich nicht allzusehr vertiefen darin.
Ich habe jetzt tatsächlich nichts darüber gefunden ob solche Sehhilfe konkret zulässig ist, oder nicht, deswegen ist meine Frage, ob so eine Korrektionsbrille zur Kategorie "kleinere sehfehler, die durch eine Brille ausgeglichen werden können" zählt, oder nur ein chirogischer Eingriff zulässig ist um die natürliche Geradestellung beider Augen zu erreichen, wie oft gelesen.
Das kein extremes Schielen vorliegen sollte, ist eigentlich selbstverständlich, aber kleinere Winkel, die oftmals nur eine Fehlstellung von wenigen Grad beträgt, reicht meiner Meinung nach eine Brille allemal.
Um dies zu klären, frage ich euch, ob es gesetzlich irgendwo verankert ist.