Eine 18 jährige steht unter Betreuung mit Aufenthaltsbestimmung. Der Betreuer hat ihr untersagt, sich von ihrem Aufenthaltsort zu entfernen, ohne sich vorher abzumelden. Sie hält sich nicht dran und fährt ständig in weit entfernte Städte und schläft dann dort irgendwo in Parks oder unter der Brücke. Meistens wird sie dann irgendwo beim Klauen erwischt oder wird bei einer Kontrolle entdeckt und wird wieder zurück zum Betreuer gebracht. Sobald sie wieder zurück ist, dauert es keine Stunde und sie ist schon wieder weg. Ist da eine Einweisung möglich? Welche rechtlichen Möglichkeiten sind da möglich?
Jugendliche haut ständig ab und musste schon 40 Mal von der Polizei zurück gebracht werden ... Was kann ein Betreuer in dem Fall tun?
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