Kann ich das Jobcenter verklagen?

Hi,

ich war knapp drei Wochen in einer Notschlafstelle in Köln am 19.04 habe ich einen Antrag auf ALG2 sowie eine Mietbescheinigung an das Jobcenter Bonn eingereicht nach einer Woche wurde mir eine Angemesenheitsbescheinigung zugeschickt und eine Bitte, um den beidseitigen unterschriebenen Mietvertrag an das Jobcenter Bonn zu schicken nun ich habe das gemacht. Der Mietvertrag beginnt am 01.05 seit ein zwei Tage darauf hat die Firma bzw. der Vermieter zwei E-Mails geschickt und fragte nach der Überweisung der Kaution sowie der Miete. Das Jobcenter hat mir eine E-Mail geschrieben, dass ich am 02.05 einen telefonischen Termin habe, um meinen Antrag auf ALG2 zu bearbeiten!!!!I

Ich habe beim Jobcenter Bonn angerufen aber die Mitarbeiterin am Telefon weiß auch nix und sagte ich soll abwarten.

Am 02.05 es wurde mir in dem telefonischen Gespräch mitgeteilt, dass ich einen Antrag auf ALG2 nochmal beantragen muss, da ich ab dem 01.05 in Bonn sein soll außerdem sagte mir der Mitarbeiter dass er eine Post an die neue Adresse schicken wird um zu überprüfen, ob ich dort wohne!!! Nach viel Mühe konnte ich dem erklären,dass ich erst in der Wohnung sein muss um weitere Briefe vom Jobcenter bekommen kann letztendlich hatVermieter mir die Wohnung abgegeben.

Den Antrag ist heute beim Jobcenter per Post zugestellt.

Heute habe ich diese E-Mail vom Vermieter bekommen.

Ich habe mir vor , am Montag zum Jobcenter zugehen und richtig beschweren und eine sofortige Lösung verlangen.

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Rechtsanwalt, Recht, ALG I, ALG II, Amtsgericht, Jobcenter, Sozialgericht, verklagen
Wer zahlt Tierarztkosten wenn der eigene Hund angegriffen wird und sich dieser wehrt?

Kurz die Schilderung

Ein verhaltensgestörter Hund greift regelmäßig meinen Hund an (ist bekannt dafür und hat den Nachbarshund schon getötet). Mein Hund hat eine lange Zündschnurr und selbst wenn es los geht ist er sehr verhalten und weist ihn nur zurecht (ich wünschte ich könnte das so gut dosieren).

Ich bin mit einem Zeugen auf einer Hunde Wiese gewesen, woraufhin der andere Hund meinen Hund mehrfach Angriff. Bei dem zweiten oder dritten mal wehrte er sich. Er biss nicht zu, sondern verjagte ihn mit bellen und körperlichen Einsatz. Drückte ihn 1-2 mal mit seinem Hals auf den Boden (er ist körperlich weit überlegen). Seine Körperhaltung stellte kein aggressives vorangehen sondern lediglich Verteidigungsverhalten an den Tag (Bellen, kein vorangehen, kein dominieren etc.). Der andere Hund wiederholte sein Verhalten mehrfach und war wie immer nicht abrufbar.

Nun ein paar Tage später, tritt die halter in an mich heran und möchte mir die anscheinenden entstandenen Kosten anhängen. Ist das überhaupt rechtens?

Desweiteren betreibt diese Dame üble Nachrede bzw Verleumdung in mehreren Fällen seit geraumer Zeit. (wurde mir mehrfach über die Zeit von diversen Personen bestätigt)

Ich habe ehrlich gesagt nicht die Lust mich mit dieser Person zu beschäftigen, daher sah ich bis jetzt immer von rechtlichen Schritten ab. Mittlerweile denke ich aber an eine Unterlassungserklärung, wobei das Geschwafel jetzt eher zweitrangig ist.

Meine Hauptfrage bezieht sich auf den oberen Teil mfg

Hund, Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Gesetz, Hundehalter, aggressiver Hund, BGB, Rechtsberatung

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