Verkehrsunfall - Wird in einem Anhörungsbogen der Polizei der genaue Tatbestand offengelegt?
Hallo,
es ist so, dass ein Familienmitglied vergangene Woche, nachmittags um 17 Uhr, beim Ausparkvorgang von einem Baumarktparkplatz wohl ein anderes Auto beschädigte und dann wegfuhr. Laut der Angehörigen war beim gegnerischen Kraftfahrzeug keinerlei Schaden ersichtlich; am eigenen Kfz nur ein oberflächlicher Kratzer im Klarlack.
Die Fahrzeugführerin (vermeintliche Unfallverursacherin) fuhr daraufhin einfach weiter, bekam aber am Abend (gegen 20:45 Uhr) Besuch von der Polizei... Die beiden Beamten machte Fotos mit Maßstab vom Auto etc...
Nun trudelte am Montag (vorgestern) ein Anhörungsbogen ein.
Betreff: "Verkehrsunfall" mit VU-Nr./Vorgangsnummer.
Datum, Uhrzeit usw. des Unfalls.
Dann wörtlich: "Ihnen wird zur Last gelegt, beim Ausparken ein anderes Fahrzeug beschädigt zu haben."
Sonst nichts; danach dann drei Seiten für Angaben (Halter, Verletzte, Sachschaden usw.).
Die Person möchte leider partout keinen Fachanwalt kontaktieren.
Würde denn der Tatvorwurf "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" nach § 142 StGB explizit im Anhörungsbogen aufgeführt, wenn aus polizeilicher Sicht in diese Richtung ermittelt wird? Beispielsweise: "Ihnen wird zur Last gelegt, beim Ausparken ein anderes Fahrzeug beschädigt, und sich in Folge dessen unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben."?