KFZ von der Hebebühne gefallen - Fall für die Privathaftpflicht?

A begibt sich mit dem Fahrzeug eines Freundes B zu einer Selbsthilfewerkstatt, um unentgeltlich einige Reparaturen im Rahmen eines Gefallens vorzunehmen. In der Selbsthilfewerkstatt angekommen, fährt A das Fahrzeug mithilfe der Hebebühne hoch. Beim Tausch des Querlenkers nutzt A fachgerecht einen Getriebeheber zur zusätzlichen Absicherung. A nutzt den Getriebeheber, um die zu bearbeitende Achse unter Last zu setzen und anschließend den Querlenker festzuziehen. Dies misslingt ihm jedoch. Das Fahrzeug rutscht vom Getriebeheber, setzt sich in Bewegung und stürzt von der Hebebühne. Dabei wird neben dem KFZ, die Hebebühne ebenso beschädigt.

Wie verhält es bei solch einem Fall. Muss die Privathaftpflicht des A den Schaden sowohl für das KFZ als auch für die Hebebühne regulieren? Oder bleibt A auf den Kosten sitzen?

Grundsätzlich machen Versicherungen von der Benzinklausel gebrauch. Diese besagt folgendes: „Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraftfahrzeugs [...] wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden".

Liegt in dem oben gennanten Fall ein Gebrauch des Fahrzeugs vor? Oder ist der Vorfall und der dadurch resultierende Schaden eher auf den Gebrauch der Hebebühne und/oder Getriebebock zurückzuführen?

Wäre nett, wenn mich jemand aufklären könnte.

Vielen Dank!

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Muss man sich das als Mieter gefallen lassen?

Guten Tag zusammen, es geht um folgendes:

Meine Eltern sind vor etwa einem Jahr in eine privat vermietete Wohnung gezogen. Mit dem Vermieter sind/waren sie lange Jahre befreundet, doch mittlerweile hat sich herausgestellt, dass er einfach nur ein Vollidiot ist. wir haben das Gefühl, dass er versucht meine Eltern aus der Wohnung zu ekeln. Meine Mutter ist psychisch instabil und beschreibt das ganze immer als Psychoterror. Der Vermieter stellt z.B seinen großen Transporter vor ihr Fenster, sodass überhaupt kein Licht mehr durchscheinen kann. Dann hat er einen Galgen (womit man sich aufhängt) an den Baum gehängt der genau vor ihrer Terasse wächst. Und das hört er immer so laut schreckliche Techno Musik, dass das ganze Haus wackelt.Er ist ein starker Raucher und äschert immer ihre Terasse voll und ihrer Markise sind auch schon Brandlöcher drin Dazu kommen noch andere Gemeinheiten aber das wäre viel zu viel um das alles aufzuzählen. Jetzt meine Frage dazu: MUSS man sich so etwas gefallen lassen? Auch wenn es Privat Vermietet ist? Genauso wie der Vermieter behauptet sie habe meinen Eltern eine Wohnung mit Einbauküche vermietet. er verlangt von meiner Mutter, dass sie ihre Landhausküche in der Wohnung lässt. Die Küche hat 11.000 Euro gekostet und ist noch nicht einmal ein Jahr alt. Es steht aber nicht im Mietvertrag, dass sie eine Wohnung mit einer Küche gemietet hat. Kann mir jemand Tipps geben? Meine Mutter sagt sie ist am verzweifeln, weil der Vermieter sie jeden Tag aufs neue terrorisiert.

Liebe Grüße Megalovania.

Mieter, Rechte
Alternative zum Lebenslangen Wohnrecht?

Und nochmal versuche ich es mit einer Frage an euch, in der Hoffnung, neue Impulse, Ideen oder Gedanken zu bekommen.

Es geht um Folgendes: Mein Partner und ich bauen grade im Haus des Lebensgefährten meiner Mutter das Dachgeschoss für uns aus. Nun ist es natürlich für uns enorm wichtig, dass für jeden erdenklichen Fall rechtlich abgesichert sind. Zum Einen, dass wir nicht der Willkür des Hauseigentümers ausgeliefert sind im möglichen Streitfall und zum Anderen, weil dieser einen Sohn hat, zu dem kein Kontakt besteht und dieser sich natürlich im Erbfall über eine schöne Wohnung freuen würde.

Das heißt-wir müssen so abgesichert sein, dass die Wohnung sicher unser bleibt, egal was passiert.

Nun haben wir schon rauf und runter überlegt (natürlich folgt auch noch ein Termin beim Notar für eine Beratung). Am simpelsten, aber auch fast am teuersten erscheint das lebenslange Wohnrecht. Allerdings fällt da ja eine nicht unerhebliche Schenkungssteuer an (oder gibt es Bedingungen, durch die man diese "umgehen" kann?), da wir noch jung und nicht verwandt mit dem Eigentümer sind. Wäre aber am sichersten, denke ich.

Welche Möglichkeiten gäbe es noch, die möglicherweise kostensparender sind? Könnte ich die Wohnung einfach kaufen gegen Betrag XY? Oder ist dies nur unter bestimmten (baulichen) Bedingungen möglich? Müsste dann jemand Steuern zahlen-der Verkäufer/Eigentümer? Es handelt sich um eine abschließbare Wohnung oben, die mittlere Etage, die dann meine Mutter und Partner bewohnen, hat aber keine Wohnungstür im üblichen Sinne (ich las irgendwas von Abgeschlossenheitsbescheinigung?).

Mietkauf oder dergleichen kommt nicht in Frage, da auch der Eigentümer keine Lust hat, Steuern darauf zu zahlen und das ganze Haus und Hof wollen wir auch nicht käuflich erwerben. Unser Interesse liegt an der Wohnung.

Vielleicht hat noch jemand zündende Ideen, auf die wir noch nicht gekommen sind (macht man ja auch nicht so oft sowas). ;)

Vielen Dank schonmal!

Finanzen, Wohnrecht, Rechte, Eigentumswohnung, Notar

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