Rechtliche Frage rund ums Einstellen, darf ein Stallbesitzer einen vor die Türe setzen, welche Verpflichtungen hat man im Krankheitsfalle eines Pferdes?

Hallo zusammen,

ich habe direkt mehrere Fragen zwecks Recht rund ums Pferd. Ich versuche es mal möglichst übersichtlich zu gestalten. Einige Infos vorweg: Wir verlassen den Stall eh zum 31. März, haben fristgerecht gekündigt und mit der Kündigung ist alles in Ordnung. Ich selber bin "nur" eine Reitbeteiligung, aber die Fragen hätte auch der Besitzer so stellen können:

  1. Darf ein Stallbesitzer mir bzw. dem Besitzer verbieten ein Pferd aus der Box zu holen, wenn es wahrscheinlich an einer ansteckenden Hauterkrankung leidet, die noch nicht geklärt ist? Tierarzt bereits verständigt, aber eben noch nicht da.

  2. Darf mir bzw. dem Besitzer verboten werden ein Pferd mit einer Pilzerkrankung aus der Box zu holen, bzw. das Stallgelände (Reithalle, Platz) zu benutzen? Behandlung wurde bereits eingeleitet.

  3. Dürfte ein Stallbesitzer dem Pferdebesitzer verbieten den Hof wieder zu betreten, nachdem er ihn mit Pferd verlassen hat? Also so was wie ein Platzverbot. Zb nach einem Streit oder wie oben geschrieben einer ansteckenden Pilzerkrankung. Oder muss sich auch der Stallbesitzer immer und zu jeder Zeit an die Kündigungsfristen halten?

  4. Kann der Stallbesitzer den Pferdebesitzer verklagen eine ansteckende Krankheit mit in den Stall gebracht zu haben? Pferd steckt schon länger da, aber zB über Kleidung oder Gegenstände.

Wichtig wäre mir vorallem rechtlich korrekte Antworten soweit ihr das wisst.

Pferd, Rechtsanwalt, Reiten, Recht, Rechte, Gesetz
Fahrradfahrer ausgebremst, was kann auf mich zu kommen?

Hallo liebe Community, letztens ist mir ein unangenehmer Zwischenfall passiert. Ich war auf dem Weg zu einem Parkplatz der parallel zu einer großen Hauptstraße verlief. Um zur Parkplatz Einfahrt zu gelangen, musste ich kurz über den Fahrrad Radweg fahren. Dies war rechtens, darüber zu fahren stellte perse keine illegale Aktion da. Die Einfahrt zu diesem Parkplatz war auch relativ schmal, mit möglichem Gegenverkehr konnte gerechnet werden. Soviel zur Ausgangssituation

Auf der Rechten Seite der Hauptstraße parkten überall Autos, sodass ich keinen Einblick auf den Fuß/Radweg hatte, daher fuhr ich bis zur Sichtlinie ran und erkundigte mich das keiner unmittelbar kam und rollte über den Fahrrad Fußweg (ca 3-4 kmh). Als ich dann reinfahren wollte hörte ich plözlich ein wildes Klingeln und ein Fahrradfahrer schnautzte mich an ca. auf Höhe meines Beifahrer Türgriffs. Ich drehte meinen kopf um und hob die Hand als Entschuldigungsgeste und wollte das Fenster öffnen um mich zu entschuldigen, da ich ihm ja die Vorfahrt genommen hatte. Der Herr war aber schon so in Rage, dass er mich nur anbrüllte "jetzt fahr du A**loch". Also fuhr ich. Als ich dann auf dem Parkplatz stand schrie er mich nochmal im Vorbeifahren an.

Ich weiß nicht ob er mein Nummernschild notiert hat, aber sollte ich nun angezeigt werden, muss ich damit rechnen, dass mein Verhalten ne gefährdende Vorfahrtsverletzung darstellte? An sich bin ich der Meinung, dass er mit ausreichend Abstand gesehen hat, dass ich kurzzeitig seinen Radweg blockiere und er genug Zeit hatte um kontrolliert zu bremsen, da ich den Radfahrer ja nicht vor mir gesehen hab, sondern erst ein paar sekunden später, als er an meiner Beifahrer Tür stand.

Allerdings höre ich viel von Autohassenden Radfahrern und seine Reaktion auf meine Entschuldigungsersuche ließen auch nicht darauf schließen, dass er versöhnlich war. Daher meine Frage, kann daraus sogar eine verwährte Vorfahrt mit Gefährdung draus werden, oder gar was noch schlimmeres was zur Strafanzeige führt?

Verkehrsrecht, Rechte
Starto AG, wollen Geld zu unrecht über Inkasso von mir haben, angeblich sind alle Kündigungen nicht angekommen?

Ich habe ein Problem mit Starto AG, ich habe bei den mal Server (Online PC) paar Jahre genutzt, alles Online abgeschlossen, dann habe ich (was meines Wissen, in Ordnung ist) per Email gekündigt und das 2 mal, den wenn man per Online was abschließt darf man auch online Kündigen. als vor ca. 9 Monaten gekündigt, Geld wurde trotzdem abgebucht, dann noch mal vor 5 Monaten. (Kündigungsfrist 30 Tage), Geld wurde abgebucht, dann noch mal schriftlich vor 4 Monaten, nichts halft Geld wurde abgebucht, dann habe ich für zwei Monate je 8,99 zurückbuchen lassen, und ein schreiben bekommen, dass ich ab sofort fristlos gekündigt bin. Ich habe die zwei mal 8,99 bezahlt, hatte keine Lust wegen 17 Euro zu streiten, vor allem wenn die je gekündigt haben. (auch die Zeit habe ich nicht, bin Beruflich angespannt) das war zum 05.12.2016 jedoch bekam ich wieder eine Abbuchung und Geld Forderung von 12.12.2016-12.12.2017. Hab das Geld zurückgebucht. Inzwischen 8,99 plus sämtliche Inkasso Gebühren angelaufen ca. 52 Euro, ist ja nicht schlimm, ich sehe aber nicht ein zu bezahlen, ich kann ja nichts führ, dass die Kündigungen nicht registriert werden. ICH hätte gern gewusst, wie kann ich gegen diese Verbreche eingehen, ohne viel Geld zu verlieren, und vor allem WELCHE CHANCEN habe ich überhaupt? und welche Chancen vor Gericht? Würde das ganze was kosten? und kann mir jemand einen ANWALT empfehlen? Rechtsschutz habe ich nicht.

ALSO DAMIT MAN ES RICHTIG VERSTEHT. DIE HABEN MICH FRISTLOS gekündingt, zum 05.12.2016. und Stellen Trotzdem noch Geldforderung ab 12.12.2016...Fristlos ist doch Fristlos- sofort.?

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