Eine Schülerin meines Sonderpädagogischen Institutes ist bereits 3 Tage krankgemeldet durch ihre Eltern. Für die kommenden Tage haben wir eine ärztliche Bescheinigung verlangt.

Von den Eltern kam daraufhin die Rückmeldung: "Wo steht das [man eine ärztliche Entschuldigung nach dem dritten Tag benötigt] ?"

Mit solch einer Dreistigkeit haben wir nicht gerechnet um ehrlich zu sein.

Wenn mir jemand die entsprechende Gesetzesgrundlage verlinken könnte wäre ich sehr dankbar. Sie würden mir damit eine Menge Zeit und Nerven ersparen.

Vielen Dank schonmal für die kommenden Antworten.