Toilettengang wer hat Recht?

Hallo Leute, mir ist gestern was für mich schlimmes passiert. Ich kam abends von der Abendschule nach Hause (ist ein weiter Weg bis nach Hause) die Schule war schon abgeschlossen und ich konnte dort nicht mehr auf die Toilette gehen. Ok dachte ich dann fahr ich bei mir auf die Firma auf die Toilette weil die Firma noch näher an meinem Zuhause war.... hm... war auch nichts... naja ich bin dann in die nächste Tankstelle gerannt und hab der Frau gesagt ich müsste soooooo dringend. Die Frau von der Tankstelle meinte...NEIN ich lasse Sie nicht auf Toilette, weil alles schon sauber ist (21:30 UHR)... Dann meinte ich zu Ihr das ich keinen Durchfall hätte sondern nur ganz dringend "Pipi" machen muss... ich sagte ihr das ich Ihr das Klo dann nochmal putzen würde und ich hätte ihr auch 20 Euro gegeben, das war mir in dem Moment egal. Nagut Sie hat mich nicht gelassen und ich setzte mich wieder ins Auto... es war noch hell und die Straßen sehr befahren also konnte ich auch nicht in die "Büsche" gehen.... Ich dachte mir ok wenn ich auf dem Zubringer der Autobahn bin halte ich an und geh schnell hinters Auto.... tja hat dann nicht geklappt ich konnte nicht mehr anhalten ... gerade wo ich nicht halten konnte (was eh schwer war) kam es einfach raus... ich hatte so schmerzen und konnte es einfach nicht unterdrücken bis die Leitplanken vorrüber waren habe ich den "rest" dann draußen rausgelassen.... Naja aber es ist etwas auf meinen Autositz gekommen und ich habe noch später bis 12 Uhrnachts mein Auto geputzt (ist mir echt noch nie passiert)... Tja ende vom Lied ich bin stinkend sauer das die Tankstelle mich nicht auf die Toilette gelassen hat. Ich habe da heute morgen angerufen und treffe mich gleich mit der Geschäftsleitung..... Wie soll ich mich verhalten oder hab ich in irgendeiner Sache recht??... Fühl mich echt gedemütigt... Bitte um schnelle Antworten... (obwohl es echt peinlich ist)

Rechte, Toilette, Tankstelle
Klausureinsicht, welche Rechte?

Hallo, ich studiere an eine FernUni und will Einsicht in meine Klausuren nehmen. Im Formular für den Antrag selbst steht, ich zitiere: "Hinweise am Einsichtstermin: 1.) während der Einsicht dürfen keine Notizen gemacht bzw. die Klausur mit dem Studienmaterial verglichen werden.

2.) es dürfen keine Fotohandys oder sonstigen, ähnlichen Geräte verwendet werden.

3.) im Einsichtsraum herrscht absolute Ruhe.

4.) Einsicht-Nehmende dürfen nicht miteinander kommunizieren

5.) es ist nicht gestattet, Dritten die eigenen Prüfungsleistungen zu zeigen.

6.) Klausurakten müssen vollständig, mit Aufgaben / ggf. Bewertungsblatt / ggf. Notizblätter, der Aufsichtsperson zurückgegeben werden.

7.) Unklarheiten in der Bewertung, bei der Punktvergabe etc. müssen der Aufsichtsperson genannt werden, diese werden im Anschluss an die Einsichtnahme zur Bearbeitung in die Verwaltung nach Riedlingen weiter geleitet.

8.) Die Hochschule kann Korrektoren, aufgrund der Freiheit bei Forschung und Lehre, nicht zur Kommentierung ihrer Bewertungen zwingen weswegen es möglich ist, dass eine Klausur keinerlei Kommentare enthält.

9.) Die Einsicht in Prüfungsleistungen ist nur einmal möglich."

Mit Punkt 1 hab ich ein Problem und mit Punkt 8. Ist es rechtens, dass man sich keine Notizen machen darf? Wie soll ich dann mit jmd drüber reden können, um einzuschätzen, ob meine Benotung gerecht ist? Das bezieht sich auch darauf, dass ich den Studienbrief nicht zum Abgleichen einsehen darf. Ist das legal? Die Uni hat ihren Sitz in Baden-Würtemberg, die Einsicht würde aber in Berlin erfolgen. Was ist mit Punkt 8? Wenn keine Notizen da sind, muss wenigstens eine Musterlösung vorhanden sein,oder?

Danke für eure Antworten! :) Beste Grüße

Rechte, Fernstudium

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