Mitgliedsbeitrag zahlen oder nicht?

Hallo und zwar bin ich als Kind in den Schützenverein eingetreten mit der Unterschrift meiner Eltern.

Dort bin ich seit 2005 nicht mehr gewesen, und heute habe ich im Alter von 20 Jahren Post bekommen ich solle bitte für das jJhr 2012 und 2013 den Jahresbeitrag zahlen, daraufhin habe ich mir erstmal die Anmeldung geben lassen. Dort steht drauf "Gemäss Beschluss der Mitgliederversammlung von 1994 werden alle Jugendlichen vom 10. biis zum 17. Lebensjahr von der Eintritts und Beitragsgebühr befreit. Luftgewehr-Training ist ebenfalls kostenlos."

Ich habe natürlich auch gefragt warum im Jahr 2010 keine Beiträge gefordert wurden da ich da ja auch schon 18 gewesen bin. Darauf hieß es vom Verein da hattest du Glück wir haben jetzt ein neues Programm für die Beiträge..

Jetzt habe ich Angefangen einen Brief an den Verein zu schreiben und wollte fragen ob ich im Recht bin oder der Verein und ich mich auf Glatteis bewege....

Wie schon im Betreff zu lesen ist, Kündige ich hiermit meine so genannte „Mitgliedschaft" im Schützenverein meinem mir zustehenden Sonderkündigungsrecht da sich die Bedingungen der Mitgliedschaft bei Erreichen des 17. Lebensjahr entscheidend geändert haben.

Unter anderem hätten meine Eltern für eine weitere Mitgliedschaft unterschreiben müssen, da sich die Bedingungen mit Erreichen des 17. Lebensjahr entscheidend ändern und eine weitere Mitgliedschaft hätte die Zustimmung meiner Eltern benötigt.

Zumal bin ich nachweisbar lediglich als Karteileiche im Verein unterwegs gewesen, da ich keinerlei Informationen über Wahlen des Vorstands oder Hauptversammlungen bekommen habe, demnach wurde meine Stimme auch nicht berücksichtigt.

Nun bitte ich auf Rücksicht und hoffe auf Kulanz seitens des Vereins

**Es handelt sich hierbei um einen e.V. und für das Jahr 2013 soll ich den Beitrag zahlen da im September 2012 die Kündigungsfrist abgelaufen ist..

Thanks in advance**

Verein, Recht, Rechte, Zahlen, Vertrag, Beiträge, Vereinsrecht, Mitglieder
HVV Kontrolle, Fahrkarte wurde von Kontrolle engesteckt! Ist das in Ordnung?

Hallo, gestern ist dem Vater meiner Freundin was ganz merkwürdiges passiert.. Er saß im Bus, wollte nachhause, und die Fahrkartenkontrolle der HVV kam. Kein Problem, denn er hatte eine gültige Fahrkarte (monatskarte)! Da er Hartz IV - Empfängt, bekommt er Rabatt auf die Fahrkarte. Er hat eine 'sozialkarte' oder so. Der KOntrolleur meinte, das er diese Sozialkarte mithaben müsse, und die zur Fahrkarte quas gehöre. Er musste schon oft seine Fahrkarte der Fahrkartenkontrolle zeigen, aber sowas hatten die noch nie verlangt.... Die hatte er leider nicht dabei, sondern zuhause vergessen. Dann ,obwohl der Vater ja das wichtigste - also die Fahrkarte (gültig) dabei hatte, wurde sie ihm weggenommen, und der KOntrolleur meinte 'die können sie in 6 Tagen wieder abholen. Dann bekam er einen Zettel wo drauf stand das er ,wenn er eine Fahrkarte hätte 2,50 € oder so zahlen muss, wenn nicht dann 40€. aber egal. er hatte ja eine. Nun wurde ihm seine Fahrkarte weggenommen, nur weil er diese komische 'sozialkarte ' oder so (da er ja HARTZ IV empfängt) nicht dabei hatte. Er hatt sich dann eine Wochenkarte für 15€ gekauft.. Umsonst, denn er hatt ja eine Fahrkarte, die ihm weggenommen wurde. Durfte er dass eigentlich, also der Kontrolleur. Diese Sozialkarte wurde ja Zuhause vergessen, und normalerweise bekommt man einen Zettel, und muss die Gültige Fahrkarte da bei der HVV vorzeigen, aber dass sie einfach weggenommen wird. Ich mein er baucht die Fahrkarte und jetzt musste er sich ,bis er sich seine MOnatskarte wieder abholen darf, 15€ für eine Wochenkarte hinblättern.. Ist das rechtens?

Danke und frohe Weihnachten

Hamburg, Recht, Rechte, HVV, Kontrolle
Winter: Schnee schippen muss man auf falsch parkende Autos Rücksicht nehmen?

Hallo, mich würde es gerade interessieren in wie weit ich auf parkende Fahrzeuge Rücksicht nehmen muss.

Stand ist der, dass es sich bei dem Grundstück eigentlich um einen Privatparkplatz handelt. Leider fehlt jedoch das genaue Schild dazu und im ersten Moment sieht es aus wie ein Hinterhof. Obwohl am Rest der Straße Parkplätze für Ärzte etc. sind.

Jetzt im Winter gibt es auf diesem Parkplatz einen Schneehaufen, und auch der Winterdienst der den Weg für die medizinischen Parkplätze frei macht schiebt uns zumindest einen kleinen Weg bei uns frei.

Nun hat sich ein nicht denkender Autofahrer natürlich gedacht: "Super da ist frei ich parke da." Er hat sich somit genau vor den Schneehaufen gestellt, der bereits über 1m hoch ist.

Der Winterdienst kann so natürlich nicht mehr darauf schieben, da der freundliche Fahrer natürlich mit seiner Karre diesen Platz blockiert und er ihn maximal zuschieben kann und uns damit auch den Ausgang versperren würde.

Aber zurück zum Thema. Meine Frage ist, ob ich darauf aufpassen muss, dass das Auto durch Schnee und ähnlichem nicht beschädigt wird. Die Frage kommt nicht von ungefähr. Gerade dann wen der Winterdienst uns einen Berg vor die Einfahrt schiebt (wir müssen selbst räumen) sind da nicht selten Eisblöcke drin.

Ich selbst bin gerade mal wenig über 1.50 m groß und muss auch so den Schnee schon eher werfen als auf den Hügel zu schippen. Da wir aber nicht wirklich viel mehr Platz haben können wir eigentlich nur den Schnee-Hügel zum Abladen benutzen.

Wisst ihr ob ich darauf achten muss, dass Eisklötzer etc. nicht aufs Auto kommen dürfen? Natürlich nicht mutwillig, dass ich die auf das Auto werfe, sondern bezogen darauf, dass die vom Hügel runter rutschen und ähnliches.

Wäre froh wenn mir jemand da einen Tipp geben kann in wie weit das Recht da geht.

Auto, Schnee, Winter, Rechte, Sachbeschädigung, Winterdienst, Pflicht
Amazon storniert eigenmächtig aufgegebene Bestellung, habe ich einen Anspruch auf Lieferung?
Hey Leute,

ich habe vor einigen Tagen einen Artikel zu einem günstigen Preis bei Amazon erstanden, Verkauf und Versand beides durch Amazone.

Soweit so gut..... ich habe die folgenden beiden Tage nach der Bestellung des Artikels bei meinen Bestellungen nachgeschaut, ob der Artikel schon unterwegs sei.

Da ich Amazone Prime habe, wurde als voraussichtliche Lieferzeit 2 Tage angegeben, also eigentlich wie immer.

Nach zwei Tagen habe ich erneut in meine Bestellungen gesehen. Ergebnis: Artikel noch nicht versandt.

Am Abend des Tages habe ich nochmals in meine Bestellungen geschaut und ich konnte meinen Augen kaum trauen, als ich feststellen musste, dass meine Bestellung dort nicht mehr auftauchte!

Ich schaute in meinen Email Account und fand folgende Nachricht von Amazone:

Guten Tag, wir haben eine aktuelle Information zu Ihrer Bestellung.

Der folgende Titel ist leider nicht lieferbar:......(Name des Artikels)

Dieser Artikel musste nun endgültig aus Ihrer Bestellung gestrichen werden. Bitte besuchen Sie die obigen Detailseiten, um diese Artikel eventuell bei anderen Anbietern zu finden.

Falls Sie das Produkt bei einem unserer Marketplace-Verkäufer bestellen möchten, besuchen Sie bitte erneut die entsprechende Produktdetailseite und klicken Sie auf "Alle Angebote" oder "Angebote erhältlich ab". Bitte beachten Sie, dass sich die Versandbedingungen von Marketplace-Angeboten von den Versandbedingungen, die für Amazon.de gelten, unterscheiden.

Wir bemuehen uns sehr, unseren Datenbestand auf dem neuesten Stand zu halten. Gelegentlich kann es vorkommen, dass Aenderungen noch nicht in unserer Datenbank erfasst sind oder Herstellerpreise vor dem Erscheinungstermin noch einmal geaendert werden. In diesen Faellen bitten wir um Entschuldigung!

Ihre Bestellung ist damit abgeschlossen.

(Bitte antworten Sie nicht auf dieses Schreiben, da die E-Mail-Adresse nur zur Versendung, nicht aber zum Empfang von E-Mails eingerichtet ist.)

Ihre Bestellung ist damit abgeschlossen. Dürfen die das???

Ich bin mächtig sauer und fühle mich richtig auf den Arm genommen und würde gerne das Produkt was ich seit 3 Tagen bestellt habe zu dem Preis zu dem ich es bestellt habe geliefert bekommen!

Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie ist die Rechtslage???
Amazon, Rechte, Anspruch, Bestellung, Möglichkeiten, Rechtslage, Vertragsrecht, Stornierung

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