Hallo, ich studiere an eine FernUni und will Einsicht in meine Klausuren nehmen. Im Formular für den Antrag selbst steht, ich zitiere: "Hinweise am Einsichtstermin: 1.) während der Einsicht dürfen keine Notizen gemacht bzw. die Klausur mit dem Studienmaterial verglichen werden.

2.) es dürfen keine Fotohandys oder sonstigen, ähnlichen Geräte verwendet werden.

3.) im Einsichtsraum herrscht absolute Ruhe.

4.) Einsicht-Nehmende dürfen nicht miteinander kommunizieren

5.) es ist nicht gestattet, Dritten die eigenen Prüfungsleistungen zu zeigen.

6.) Klausurakten müssen vollständig, mit Aufgaben / ggf. Bewertungsblatt / ggf. Notizblätter, der Aufsichtsperson zurückgegeben werden.

7.) Unklarheiten in der Bewertung, bei der Punktvergabe etc. müssen der Aufsichtsperson genannt werden, diese werden im Anschluss an die Einsichtnahme zur Bearbeitung in die Verwaltung nach Riedlingen weiter geleitet.

8.) Die Hochschule kann Korrektoren, aufgrund der Freiheit bei Forschung und Lehre, nicht zur Kommentierung ihrer Bewertungen zwingen weswegen es möglich ist, dass eine Klausur keinerlei Kommentare enthält.

9.) Die Einsicht in Prüfungsleistungen ist nur einmal möglich."

Mit Punkt 1 hab ich ein Problem und mit Punkt 8. Ist es rechtens, dass man sich keine Notizen machen darf? Wie soll ich dann mit jmd drüber reden können, um einzuschätzen, ob meine Benotung gerecht ist? Das bezieht sich auch darauf, dass ich den Studienbrief nicht zum Abgleichen einsehen darf. Ist das legal? Die Uni hat ihren Sitz in Baden-Würtemberg, die Einsicht würde aber in Berlin erfolgen. Was ist mit Punkt 8? Wenn keine Notizen da sind, muss wenigstens eine Musterlösung vorhanden sein,oder?

Danke für eure Antworten! :) Beste Grüße