Schulpflicht vorbei, fast 18 und keine Ausbildung. Was passiert jetzt?

Hallo, Meine Frage ist schon wie in der Überschrift zu erkennen dass ich gerade 17 Jahre alt bin, meine Schulpflicht vorbei ist (bzw in den nächsten Monaten) und ich keine Anschluss Möglichkeiten habe.. Kurz gesagt: passiert noch was nach den Sommerferien wenn ich keine Anschluss Möglichkeit habe? Lang gesagt: ich bin momentan extrem durch einander und weiß nicht richtig weiter.. Mein Traumjob kann ich nicht machen weil ich keinen genügenden Abschluss dafür habe und sonst alles andere nicht zu mir passt :/ ich kann jetzt noch viel ausführlicher werden aber dann liest wohl kaum einer weiter daher fasse ich mich etwas kürzer, ein FSJ/FÖJ ist nichts für mich und alle Berufe die mir in zB online Eignungstests emphohlen wurden auch nicht bzw reicht mein ESA nicht aus. Ich selber fühle mich auch noch nicht bereit für eine Ausbildung, der Gedanke daran 8std Jeden Tag auf der Arbeit zu sein macht mir Angst! Mein Gedanke ist es das nächste Jahr intensiver nach einem mir liegenden Beruf zu suchen oder eine Möglichkeit zu finden die mir liegt, währenddessen würde ich einen 450€ Job machen um in erster Linie Geld zu verdienen und in zweiter um mehr in einen Arbeitstag rein zu kommen. Welchen Mini Job etc ist nicht so wichtig indieser Frage. Abgesehen davon dass ich keine Ahnung habe was ich machen sollte ist es auch schon sehr spät (bis zum 1.8/9) um noch etwas zu finden. Also, wenn ich jetzt bis zu den Sommerferien nichts habe, muss ich dann noch etwas machen bzw werde ich irgendwo hin müssen weil ich keine Ausbildung habe? (Ich werde Anfang September 18 und habe 11 Schuljahre hinter mir) oder bin ich dann "auf mich alleine gestellt" ? Da mein Plan ja nur dann aufgeht wenn ich danach auf mich alleine gestellt bin. Ich hoffe ihr könnt mir helfen und habt meine Frage auch verstanden :)

Schule, Ausbildung, weiter, Rat
GEZ keine Antwort mehr, trotzdem zahlen?

Hunderte Seiten gibt es zum sicherlich unbeliebtesten Thema überhaupt. Dennoch muss ich das Thema GEZ erneut aufgreifen, weil ich mich durch den Dschungel an Infos selbst nur schwerlich durchschlage. Folgendes:


Ich wohne in einer WG. Habe irgendwann nach mehreren Briefen der GEZ -in denen ich zum Standardsatz auch noch zu Nachzahlung der nichtgezahlten Monate aufgefordert wurde - auch angefangen diese zu zahlen. Da ich allerdings Schülerin bin (jawohl Schülerin an einer ganz normalen regulären Oberschule) konnte ich die Summe der Nachzahlung selbstverständlich nicht auf einmal zahlen, also hatten wir uns auf Ratenzahlung zzgl zum normalen Tarif geeinigt.

Aus finanziellen und privaten Gründen, hatte ich die Vereinbarung 2-3 Monate nicht eingehalten, woraufhin ich erneut aufgefordert wurde den Gesamtbetrag der noch offenen Summe zu zahlen. Daraufhin habe ich der GEZ in einem Brief erklärt, dass ich nach wie vor Schülerin bin und es mir darum nicht möglich war die Vereinbarung einzuhalten (sowie es mir nicht möglich ist die Nachzahlung auf einmal zu begleichen) - ob wir denn den alten Deal wieder aufgreifen können, sprich, regulärer Monatsbeitrag + Ratenzahlung zum Begleichen der Summe, die während der nicht bezahlten Monate entstanden ist.

Das war im Oktober 2014. Seitdem habe ich keine Antwort erhalten. Im Dezember hat ein Mitbewohner-wechsel stattgefunden. "Der Neue" bezieht BAföG, ist also von der GEZ befreit. Ich dachte eine lange Zeit, dass das dann für den gesamten Haushalt gilt. Dass dies nicht so ist, wurde mir erst vor Kurzem mitgeteilt.

Und nun meine Bitte um Rat:

Soll ich vorsichtshalber der GEZ schreiben, und ganz normal die Zahlung wieder aufnehmen?

Können die mir irgendetwas tun, wenn ich mich nicht melde und darauf warte, dass sie sich melden - bzw. schildern wovon ich tatsächlich bislang ausgegangen war, nämlich, dass nun unser Haushalt von der Zahlungspflicht befreit ist?

Das Schreiben, das ich im Oktober versendet habe, das befindet sich nach wie vor auf meinem Computer. Da ich das aber mit der Post geschickt habe, habe ich natürlich keinen Beweis dafür... Was nun?

GEZ, Mahnung, schülerin, zahlungsunfähigkeit, Rundfunkbeitrag, Rat

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