Darf die IHK einen bei zu hohen Fehlzeiten von der mündlichen Prüfung ausschließen?

Hallo,

momentan bin ich noch Azubine zur Verkäuferin in Baden-Württemberg. Allerdings habe ich meine schriftlichen Prüfungen längst hinter mir, sie bestanden und letzte Woche mein Zeugnis erhalten. Am 28.Juli 2015 habe ich die mündliche Prüfung. Leider hatte ich am 18.Juni 2015 einen heftigen Treppensturz. Glücklicherweise habe ich mir nichts gebrochen, auch nichts geprellt, doch die starken Schmerzen sind immer noch da. Seitdem bin ich krankgeschrieben und es wird voraussichtlich mit meiner Arbeitsunfähigkeit weitergehen.

Nun ist mir zu Ohren gekommen, dass die IHK bei zu hohen Fehlzeiten die Zulassung zur Prüfung verweigert. Bei mir wären es schon 45 Krankheitstage!

Ich habe im Internet recherchiert - jeder behauptet was anderes! Mit der IHK telefoniert - der Typ meinte bis zu 10% (2 Monate) sind erlaubt. Die 45 Tage würden gehen. Aber erst hinterher fiel mir ein - was ist mit den ganzen Urlaubstagen? Das sind doch auch Fehltage? Ich würde mit Kranktagen + Urlaub + Dienstbefreiung in den 2 Ausbildungsjahren auf 91 Fehltage kommen! Und ich muss doch all die Fehlzeiten als Werktage ansehen, oder?

Eine Freundin behauptet, die IHK sagt nichts, solange der Betrieb nichts einzuwenden hat. Ich bin ziemlich verwirrt.

Dumm ist nur, dass ich ja eine Auflistung der ganzen Fehltage erstellen muss. Am Tag der mündlichen Prüfung muss ich mein Berichtsheft mit dieser Auflistung abgeben. Und sie werden die Fehltage sehen. Darf mich die IHK dann von der mündlichen Prüfung noch ausschließen? Oder ist das der IHK egal? Und WAS GENAU zählt denn als Fehltag? Nur Krankheitstage oder Urlaub und Freistellung auch?

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Vielen Dank im Voraus"

Zukunft, Prüfung, Ausbildung, Rat
Erpressung Skype Video Chat! Rechtliche Konsequenzen!?

Hallo. Kann ich Anzeige erstatten wenn man mich heimlich bei Skype aufgenommen hat hat während eines Videogesprächs. Wir waren uns sehr intim über Skype und ich wusste davon nichts und jetzt werde ich erpresst. Er droht mir und meinte wenn ich weiter so viel Müll erzähle landet es bei mir im Postfach. Habe auch den Screenshot bekommen von ihm wo ich drauf bin er ist mit auf dem Bild drauf er hat mich mit seiner Handkamera gefilmt. Ich bereue das zutiefst und hätte niemals gedacht das er sowas tut. Wir waren jahrezuvor uns auch immer so nahe und egal es ist viel passiert er hat ne Freundin die ich nicht ausstehen kann und das weiss er auch. Er hat mich nur verarscht und mich jetzt auf Video. Ich will das er es löscht. Kann ich bei der Polizei Anzeige erstatten? Ich weiß nur seinen Vor und Nachnamen und wo er aus DE kommt.. Ich bin verzweifelt kann ich hier mal juristischen Rat bekommen???? Ich war so naiv und habe dem auch noch geglaubt und Fotos geschickt.. weil ich dachte er wäre der selber wie früher.

Ich bin verzweifelt. Wie kann jemand der vergeben ist erstens mit einer anderen Skype S*x haben und mich noch aufnehmen? Was kann ich tun? Soll ich der Freundin mal berichten was ihr Freund da so tut denn ich kenne sie auch!! Sie wird es nicht erfreuen zu wissen was er da tut! Er hat das Video auf seinem Laptop. Ich wurde unwissentlich aufgenommen.. ich weiß es war dumm von mir aber habe dem blind vertraut das er sowas tut um mich in der Hand zu haben.. ich bin geschockt und habe Angst das meine Eltern es sehen werden

Rat??

Recht, Anwalt, Erpressung, Rat

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