Kann man eine Klagerücknahme wieder zurücknehmen, wenn diese durch Nötigung des vorsitzenden Richters während einer Berufungsverhandlung herbeigeführt wurde? Der vorsitzende Richter unterstellt den Kläger falsche Angaben gemacht zu haben, unterstellt diesen Betrug (gegenüber Dritten) und Prozessbetrug und bot ihn an, er (der Kläger) solle die Klage zurückziehen andernfalls werde er (der Richter) nach Urteil die Akte der Staatsanwaltschaft weiterreichen. Der Kläger war ohne Anwalt zur Berufungsverhandlung gekommen. Als Zeugen des Vorfalls waren zwei Berufsrichter, zwei ehenamtliche Richter, die Protokollführerin sowie der Beklagte. Während der Beruhungsverhandlung war es dem Kläger nicht möglich die Unterstellung des Richters durch entsprechenden Gegenbeweis zu entkräftigen. Urkunden, die geeignet wären die Klägeargumente zu untermauern bzw. die Unterstellung des Richters zu entkräftigen, waren zu Hause. Was kann man jetzt als betroffener Kläger noch machen?
Verwandte Themen
Kann man eine Klagerücknahme wieder zurücknehmen?
Verhalten,
Rechtsanwalt,
Prozessor,
Recht,
Sozialrecht,
Gesetz,
Gericht,
Justiz,
Richter,
Strafrecht