Zählt „keine Garantie“ im Kaufvertrag (Autokauf - Privat)?

Hallo liebe Leute,

leider kenne ich mich mit Verträgen nicht allzu gut aus, ich versuche meine Frage so kurz wie möglich zu halten. Vor wenigen Wochen habe ich mir für ca. 5500€ ein gebrauchtes Auto von einer Privatperson gekauft (ich weiß nicht ob dee Preis eine Rolle spielt, deshalb schreibe ich ihn mal mit auf). Schon beim schreiben über der Verkaufsseite hatte ich Fragen, wie z.B. rasselt der Motor und vorallem beim Kaltstart, dies wurde mehrmals klar verneint. So wie es dann kam, war leider das Gegenteil der Fall, der Motor rasselt, vor allem beim Starten (wahrscheinlich Steuerkette gelängt). Wenn es das wäre, würde sich die Reparatur vom Kostenpunkt her kaum lohnen. Ich war mit einem Kollegen vor Ort um das Auto anzuschauen und leider haben wir es nicht dort schon festgestellt. Da dee Verkäufer sich auch nicht mit Verträgen auskennt hat mein Kollege einen Kaufvertrag geschrieben und den Verkäufer mit Einverständnis und anschließend mich unterschreiben lassen. Im Kaufvertrag steht „Privatverkauf, keine Garantie“ - das war dem Verkäufer wichtig. Kann ich nun rechtlich vorgehen, da er auf meine Fragen nicht mehr reagiert? Soweit ich weiß gibt es bei gebrauchten Fahrzeugen ja keine „Garantie“ sondern eine „Gewährleistung“ außer man schließt diese im Kaufvertrag aus, das ist ja aber nicht der Fall.

Weiß da jemand mehr? Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, danke fürs durchlesen!

Kaufvertrag, Autokauf, Garantie, Gewährleistung, Kaufvertragsrecht, Privatverkauf, Vertragsrecht, auto problem, Gewährleistungsanspruch, steuerkette
EBay Kleinanzeigen privatverkauf , jetzt Klage erhalten?

Guten Abend zusammen,

Ich habe vor paar Monaten mein Fernseher (In Top Zustand/Gebraucht) auf Ebay Kleinanzeigen verkauft, nur ausschließend per Selbstabholung und vor Ort in Barkauf.

Nun die Situation.
Der Käufer kam zur Selbstabholung und wir haben den Fernseher gemeinsam ausgetestet.
Der Käufer meinte bei dem Testen, dass die Bildschirmfarbe bläulich wäre (wahrscheinlich wollte er auf einen Mangel hinweisen) Ich meinte aber das der Fernseher für mich in Top Zustand wäre, weil es ist wirklich so , dass ich den Fernseher so neu beim Händel gekauft habe. Die Bildqualität hat sich meiner Meinung all die Jahre nicht geändert. Der Fernseher ist nie runtergefallen oder gestoßen worden. Darauf meinte er ,, Okey vielleicht liegt es am Blickwinkel“ .Dann haben wir noch gemeinsam testet ob die Apps funktionierten und alles war super. Er meinte dann Ende des testens das der Fernseher in Ordnung wäre und hat es dann anschließend in Bar gekauft.

Erst am nächsten Tag Abend, schreibt er mir , dass der Fernseher doch einen bläulichen Bildqualität hat. Ich habe Ihn darauf gesagt ich kann nichts für Ihn tun , weil er hat ja sich den Fernseher vor dem Kauf angeschaut und wusste was er kaufte. Wenn Ihm die Bildqualität von Anfang an nicht gefiel, warum hat er es dann gekauft??? Dann schicke er mir ein Bild und auf dem Bild sah die Bildqualität anders aus (die weiße Schriften waren verschwommen) , aber vielleicht liegt es auch nur ans Foto.

Jetzt möchte er mich für betrügerische Handlung verklagen. Ich bin mir keiner Schuld bewusst , für mich weisst der Fernseher keine Mangel auf und wie schon beschrieben , er hat sich den Fernseher persönlich angeschaut und wir haben es sogar gemeinsam getestet.Er wusste was er gekauft hat und wenn Ihm die Bildqualität von Anfang an nicht gepasst hat , warum hat er es dann gekauft???

Eine Betrügerin bin ich ganz bestimmt nicht , sonst würde ich ja anders handeln. Und hätte Ihm nicht die Gelegenheit gegeben den Fernseher zu testen.

Was meint Ihr dazu? Würde ich vor Gericht gewinnen oder verlieren?

Betrug, Klage, Privatverkauf

Meistgelesene Beiträge zum Thema Privatverkauf