Wer ist für die erneuten Portokosten zuständig, wenn am Empfangsort das Paket nicht in die Packstation passt und zurückgesandt wird?

Es wurde ein größeres Konvolut an Elektronik bei Kleinanzeigen an Selbstabholer inseriert.

Ein Interessent fragte an, ob es ausnahmsweise auch an die Packstation geschickt werden könne und Käufer/Verkäufer einigten sich darauf.

Versandkosten betrugen ca. 10,50€.

Nun ist im Sendungsstaus zu sehen, dass das Paket zurück kommt mit der Meldung dass die "Sendung nicht den Versandbedingungen entspricht"

Was genau damit gemeint ist, ist aktuell noch unklar, da der Verkäufer es noch nicht wieder in Empfang nehmen konnte (erst heute).

Der Verkäufer hatte bisher nichts an Packstationen versendet und weiß nicht, dass es dort Limits für die Größe eines Paketes gibt.

Es handelte sich jedoch um ein Quaderförmiges Paket, das die Abmessungen des größten Packstation Faches (70x60x40 cm) eigentlich nicht überschreiten sollte. Der teure Versand kam nur wegen des Gewichts von 5,5 kg zustande, von den Abmessungen hätte wohl auch die nächst kleinere Portogruppe gepasst.

Nun tauschen sich Käufer und Verkäufer gerade aus, wie man das mit dem erneuten Versand managen will und der Käufer schlug vor, die Versandkosten zu teilen.

Die Ware hatte einen Verkaufspreis von 20€. Der Käufer wurde darauf aufmerksam gemacht, dass das Paket "riesig ist".

Der Käufer wollte es dann an die Packstation gesandt bekommen.

Frage:

Ist das eine faire Einigung oder

Hätte der Käufer, der regelmäßig die Packstation nutzt, nachfragen müssen, was "riesig" bedeutet, um sicherzustellen, dass es da hinein passt?

Oder ist der Versender verantwortlich dafür, dass sein Paket in eine Packstationen passt?

Der Käufer möchte den erneuten Versand wieder mit Postnummer versendet bekommen, diesmal an eine Filiale.

Empfänger muss sicherstellen, dass es in die Packstation passt 83%
Beide sollten sich das teilen 17%
Absender muss sich über Packstation Maße informieren 0%
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