Was erwartet uns bei Graffiti in diesem Fall?

Ich und Freunde von mir kamen auf die bescheuerte Idee in einer Unterführung am Bahnhof zu sprayen. Einer von uns hat seinen Künstlernamen schon 3-4 mal woanders gesprayt, wurde jedoch nie erwischt. Gestern Nacht hat der Gleiche wie schon gesagt in der Unterführung gesprayt. Dieses mal jedoch mit zwei Farben, statt einer. Gesehen hat ihn niemand. Als diese Person fertig war gingen wir weg und wollten nach Hause. Auf dem Weg wurden wir jedoch zufällig von der Polizei angehalten, da es schon spät in der Nacht war. Diese haben uns kontrolliert und die zwei Dosen, sowie einen Edding gefunden. Die Dinge wurden beschlagnahmt und es wurden unsere Personalien aufgenommen. Wir sind alle 15 oder 16 und nicht vorbestraft. Die Polizei hat uns gefragt, wieso wir die Dosen dabei haben. Wir haben jedoch geschwiegen. Daraufhin meinten sie, dass wir wahrscheinlich nochmals von ihnen hören werden. Jetzt stellt sich meine Frage, ob sie nachweisen können, wer oder ob jemand von uns gesprayt hat. Es kann ja auch sein, dass einige erst später dazugekommen sind (wie es vielleicht sogar war). Solange jeder von uns sagt, dass sie erst später dazugekommen sind und gar nicht wussten, dass einer von und gesprayt hat, können sie doch nichts machen, da somit jemand unschuldiges mitbestraft werden würde, oder? Ausserdem kann man auch nicht nachweisen, dass die anderen 3-4 Tags jemandem von uns gehören. Es kann auch genau so gut sein, dass die Person den Namen „geklaut“ hat. (Die obig erzählte Geschichte ist fiktiv)

Polizei, Graffiti, Recht, Gesetz, Sprayen, Strafe
Lohnt es sich, die Ablehnung für eine Ausbildung bei der Bundespolizei, wegen charakterlicher Untauglichkeit, anzufechten?

Hallo, ich habe heute einen Brief von der Bundespolizei erhalten in dem meine Bewerbung abgelehnt wurde. Der Grund dafür ist, dass sie mich für charakterlich untauglich halten. In meiner Bewerbung sollte ich verfahren gegen mich, auch wenn diese fallen gelassen wurden, angeben. Dummerweise habe ich mit 18, vor nun zwei Jahren, eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und BTM verstoß bekommen. Bin damals, nachts mit einer Freundin, auf ein Kindergartengelände geklettert, was ein Nachbar gesehen und anschließend die Polizei gerufen hat. Wir haben dort allerdings nur auf einer Bank gesessen und geredet. Zu dem Zeitpunkt habe ich außerdem ab und zu mal einen joint geraucht, weshalb ich eben auch die Anzeige wegen BTM Verstoß bekam.(Hatte ein bisschen was dabei.) Das Verfahren wurde jedoch eingestellt, da man der Meinung war, dies sei genug Belehrung gewesen. Kurz darauf wurde ich leider auch noch geblitzt wie ich gerade so über rot gefahren bin. (Bußgeld Bescheide sollte man auch angeben) Ich hatte meinen Führerschein noch ganz frisch und habe nicht rechtzeitig richtig reagiert. Musste ein Aufbauseminar machen… Mir ist klar, dass sich das alles nicht gerade gut anhört und ich verstehe, dass man nun meine Tauglichkeit anzweifelt, jedoch ist es seit nun fast zwei Jahren mein Traum zur Polizei zu gehen. Ich wollte nie jemandem schaden und habe ein wirklich gutes Herz. Alle meine Freunde und Familie sind der Meinung, dass der Job sehr gut zu mir passen würde. Ich habe seit diesem Vorfall nie wieder gekifft und bereite ich mich schon eine ganze Weile auf das Einstellungsverfahren vor. Nun überlegen wir die Ablehnung anzufechten, da diese Möglichkeit auf dem Brief angegeben ist. Meint ihr ich habe damit eine Chance? Über konstruktive Antworten würde ich mich sehr freuen

mit freundlichen Grüßen

Carlotta

Polizei, Recht, Bundespolizei

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