Meinung des Tages: Ist es richtig, dass die Bundesjugendspiele in der jetzigen Form nicht mehr stattfinden?

Jeder kennt sie: Meist vor den Sommerferien treten alle Schülerinnen und Schüler bei den Bundesjugendspielen gegeneinander an: Siegerurkunde vs. Teilnahmeurkunde. Springen, Laufen, Werfen im Wettbewert.

Dagegen entstand immer wieder Widerstand. Die Bundesjugendspiele seien eine Demütigung für unsportliche Kinder, die oft mit Bauchschmerzen auf den Tag hinzitterten. Im Durchschnitt der Schultag mit den meisten Krankmeldungen pro Jahr. Auf der anderen Seite empfinden viele Personen gerade den Leistungsgedanken wichtig für die Vorbereitung auf der zukünftige Leben. Und es ist ein Tag, wo sich sportliche Personen einmal ins Rampenlicht der Klasse spielen können.

Nun werden die Bundesjugendspiele in der jetzigen Form abgeschafft und durch einen "bewegungsorientierter Wettbewerb" ersetzt. Ist das die richtige Entscheidung?

Im Netz spalten sich die Meinungen in pro: https://www.news4teachers.de/2023/06/bundesjugendspiele-zum-letzten-mal-als-wettkampf-gew-endlich/ und contra: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesjugendspiele-willkommen-in-der-flauschokratie-ihr-lappen-kolumne-a-8b99c571-4576-490e-ab55-9d518f890ae1

Was denkt ihr?

Bundesjugendspiele gehören generell abgeschafft 46%
Bundesjugendspiele sollen so bleiben wie sie sind 33%
Bundesjugendspiele gehören reformiert 21%
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Meinung des Tages: Sollte der Anspruch auf Pflichtverteidigung ausgeweitet werden?

Immer wieder gibt es Angeklagte, die sich keinen Anwalt leisten können und unter anderem deshalb mit Gefängnisstrafen rechnen müssen.

Es ist keine Seltenheit, dass Angeklagte aus finanziellen Gründen auf anwaltlichen Beistand verzichten müssen und entsprechend auch häufig nicht in der Lage sind, auferlegte Geldstrafen zu begleichen. In solchen Fällen droht die Ersatzfreiheitsstrafe.

Auch besteht zuweilen nicht immer der Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Dieser besteht teils nur, wenn mit Strafen von mehr als einem Jahr Gefängnis gerechnet wird oder der Angeklagte etwaige Einschränkungen hat.

Armut ist in diesen Fällen der springende Punkt, denn viele der Angeklagten verschweigen ihre Armut aus Scham, etwa bei Fällen von Lebensmitteldiebstahl durch Rentner. Hier beginnt dann der Teufelskreis: Die Armut wird verschwiegen, es steht kein Anwalt bereit, der durch Argumentation und Verteidigung eine mildere Strafe bewirken könnte und die Angeklagten werden zu teils hohen Tagessätzen verurteilt, die sie sich nicht leisten können, da die tatsächliche finanzielle Lage aus Scham nicht offengelegt wurde.

Inzwischen gibt es immer mehr Urteile ohne eine Verteidigung und ohne Verhandlung. Zugestellt werden diese Stafbefehle dann per Post. Sofern rechtzeitig auf anwaltliche Hilfe zurückgegriffen und Widerspruch eingelegt wird, werden diese Strafbefehle häufig korrigiert. Doch eben das können sich viele nicht leisten – und sobald die Zahlungsfrist überschritten ist, wird die Geld- in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt.

Doch auch hier gilt zu bedenken: Auch Haftplätze kosten Geld. Je nach Bundesland kostet ein Haftplatz bis zu 175 Euro pro Tag. Werden alle Ersatzfreiheitsstrafen summiert, so kosten diese die Steuerzahlenden jährlich 200 Millionen Euro.

Marco Buschmann spricht sich aufgrund dieser Situation dafür aus, dass die Pflichtverteidigung ausgeweitet werden soll.Unsere Frage an Euch: Findet ihr, dass die Pflichtverteidigung ausgeweitet werden sollte, sodass im Bestfall bei jedem Verfahren ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger besteht?

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/justiz-gerechtigkeit-100.html

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