In Deutschland dürfen die Angehörigen die Asche des verstorbenen Menschen nicht mit nach Hause nehmen oder den Leichnam auf dem eigenen Grundstück vergraben weges des Friedhofszwanges.
Noch besteht in der Bundesrepublik Deutschland der so genannte Friedhofszwang. Die allgemeine Einstellung geht dahin, dass nur auf einem Friedhof die Totenruhe gewährleistet ist. Daher darf man eine Urne mit Totenasche nicht mit nach Hause nehmen.
Ein weiterer Grund sei Krankheiten und Seuchen zu vermeiden.
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