Hallo Leute,
In der Vergangenheit hat man sich ja über die Wahlrechtsreform der Ampelkoalition gestritten, die wohl primär zum Ziel hatte den Bundestag zu verkleinern! Ich verstehe nicht ganz wie das System nun funktioniert, könnte mir das jemand vllt. genauer erklären, soweit ich das verstanden habe muss eine Partei nun zwingend die 5% Hürde erreichen und es reichen nicht mehr 3 Grundmandate, wieso wurde die Zahl den dann auf 630 Abgeordnete gesetzt...?
Außerdem hätte ich folgenden Vorschlag für ein Wahlrecht und würde gerne wissen, ob das gut wäre (im Sinne von demokratisch) oder ob es irgendwie Nachteile hätte:
Es gibt ja insgesamt 299 Wahlkreise, wie wäre es also wenn jeweils eine Person per Direktmandat (durch die Erststimme gewählt) für den jeweiligen Wahlkreis gewählt werden kann, war ja bisher auch so. Damit wären die ersten 299 Abgeordneten schonmal im Bundestag. Und per Zweitstimme würden dann weitere 299 Abgeordnete entsendet, heißt der erreichte Prozentsatz der Zweitstimmen betrifft nicht den Bundestag als Ganzes sondern die Hälfte (299 Abgeordnete)! Damit bedarf es keine Ausgleichsmandaten und die Zahl von 598 Abgeordneten wird immer eingehalten. Macht das Sinn oder...?
Vielen Dank schonmal, das war eine dieser Fragen, die einem spontan irgendwann einfallen :)