Inkassogebühren bezahlen trotz Rücksendung?

Ich habe letztes Jahr auf Amazon was bestellt. Mein Konto war gedeckt aber zur
Zeitpunkt der Lieferung wurde mir Geld abgebucht, welches nicht voraussichtlich war. Somit konnte Amazon das Geld nicht abbuchen, weil ca 100€ gefehlt haben. Somit habe ich die Ware wieder an Amazon zurückgeschickt, da ich diese nicht zahlen konnte. Die Rechnung von der Post als Beweis habe ich selbstverständlich noch. Amazon hat gesagt, dass trotz Rücksendung ich den Betrag begleichen muss wegen dem Zahlungssystem?... Sie können mir nichts erstatten, was ich nie bezahlt habe... Fand ich sehr komisch aber sie haben mir da auch nicht weitergeholfen. Somit hat Amazon das Inkasso eingeschalten und jetzt muss ich das doppelte vom Warenwert bezahlen, obwohl ich das zurückgeschickt habe. Ich habe das Erste Mal etwas mit dem Inkasso auf dem Hut und kann es nicht nachvollziehen wieso so ein großer Konzern wie Amazon nicht 'hilfsbereit' ist... Die Geschichte habe ich auch dem Inkasso erzählt aber die beharren auf das Geld. Nun ist die Frage, ob ich das Inkasso 'überreden' kann die Gebühren wie Betreibungskosten, Anwaltskosten streichen bzw. verringern kann, damit ich den Betrag begleichen kann. Ich habe sehr lange eine Summe angespart... wie soll man das am besten Formulieren, ohne einen auf den Deckel zu bekommen?

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UG (haftungsbeschränkt) insolvent / Pleite gegangen und Anzeigen wegen Betrug?

Hallo zusammen,

ich wollte euch mal fragen, ob ihr so ein Problem auch schon einmal hattet und wie es ausgegangen ist.

Ich habe im Jahre 2014 eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (gleich einer GmbH) gegründet. Damaliges Startkapital war 10.000 Euro.

Leider ist die Firma im selben Jahr auch schon wieder pleite gegangen und wurde entsprechend der Gesetze wegen Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister auf Antrag hin gelöscht / aufgelöst.

Grund der Pleite waren mehrere Betrüge an der Firma, da ich innerhalb von kurzer Zeit, zwei Kunden (ebenfalls GmbHs) hatte, wo sich heraus gestellt hat, das diese Leistungen in Anspruch genommen haben, die diese nicht bezahlen konnten (das war bereits im Vorfeld wohl klar)... gegen diese bin ich Zivil- und Strafrechtlich vorgegangen. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt und trotz juristischer Beschwerde nicht fortgeführt.

Ebenfalls hat mich mein Warenlieferant (kleiner Großhändler ;-) ) "betrogen", da er Pleite gegangen ist und die Waren nicht mehr liefern konnte, obwohl er das Geld hatte. Die Firma wurde später durch das Amtsgericht aufgelöst ...

Nun war auch meine Firma pleite.

Das Problem, wie bei vielen anderen Firmen, wurden die Waren beim kleinen Großhändler gebündelt bestellt, d.h. die Kunden bestellten bei mir, ich bestellte gebündelt beim Großhändler. Daher gab es eine Lieferzeit von etwa 3-5 Werktagen, damit konnten meine Kunden leben, sie haben davon ja auch Profitiert wg. den günstigen Preisen. Dieses Prozedere war auch in meinen AGBs eindeutig beschrieben, das ich so die Waren beim Geldeingang vom Großhändler beziehe.

Nun habe ich 2014 als Geschäftsführer 8 Strafanzeigen wegen Betruges erhalten. Da wie ich selbst (also meine Firma), auch meine Kunden leer ausgingen. Die Firma war einfach nicht mehr in der Lage, den entstandenen Verlust auszugleichen.

Nun dümpelt die Staatsanwaltschaft vor sich hin. Das Amtsgericht (Registergericht) sah damals kein Verschulden der Firma und hat deswegen auch keine Strafanzeige wg. z.B. Bankrott eingeleitet, wie es sonst von Amtswegen her üblich ist.

Nun frage ich mich, wie lange sich die Staatsanwaltschaft damit noch Zeit lassen will und wie es denn damit weitergeht. Ich habe Angst, das mir vier Jahre später dadurch die Zukunft verbaut wird ...

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