Physiotherapie oder Heilpraktiker - Berufschancen? Neurowissenschaften Studienzulassung?

Guten Tag, habt ihr Erfahrungen mit einem der beiden Berufe (Physiotherapeut oder Heilpraktiker) oder etwas ähnlichem? Ich möchte gerne eine Ausbildung machen, nach der ich drei Jahre arbeiten kann und dann für einen damit verbundenen Studiengang zugelassen werde. Mich interessieren besonders die Verbindungen aus traditioneller Medizin und unserem heutigen Schulwissen. Mich faszinieren Neurowissenschaften, besonders in Verbindung mit Kognition, Psychischer Gesundheit und unserem Nervensystem. Auch die Bereiche Ernährung, Hormone und Psychotherapie interessieren mich sehr.

Dass man auf diesem Weg (Ausbildung + 3 Jahre Berufserfahrung) Medizin studieren kann, das weiß ich, aber wie sieht es mit Neurowissenschaften aus? Das ist ja auch ein Medizinischer Studiengang, oder?

Heilpraktiker hätte den Vorteil, dass ich keine Schule brauche, um zu lernen. Ich würde mir die Bücher anschaffen und mich selbst auf die Prüfung vorbereiten. Das finde ich für mich persönlich besser geeignet als eine Schule.

Zudem kann man als Heilpraktiker viele Zusatzausbildungen machen: Osteopathie etc.

Aber das geht als Physiotherapeut auch, oder?

Gibt es nicht auch viele Leute, die beides machen? Erst Physiotherapeut und dann zusätzlich den Heilpraktiker?

Als was/wo kann man nach einer bestandenen Heilpraktiker-Prüfung gut arbeiten?

Ich hoffe, ihr könnt zumindest ein paar meiner vielen Fragen beantworten. Vielen Dank :)

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Keine Mahn- Bearbeitungsgebühren bei der Berufsgenossenschaft?

Hallo!

Bin gerade dabei meinen Businessplan (Physiotherapie) zu schreiben. Dabei stoße ich auch auf das Thema Zahlungsfristen der Krankenkassen, Berufsgenossenschaften etc.

Nun steht im Rahmenvertrag der BG:

 § 6

Bezahlung

(1) Die Rechnungen sind vom Träger der gesetzlichen Unfallversicherung unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen nach Eingang zu bezahlen.

(2) Wird die Zahlungsfrist vom Unfallversicherungsträger nicht eingehalten, setzt die Geltendmachung eines evtl. Verzugsschadens eine erfolglose Mahnung mit angemessener Fristsetzung (2 Wochen) voraus. Für die Mahnung dürfen lediglich die entstandenen Portokosten berechnet werden.

(3) Die Bezahlung der Leistungen nach dieser Vereinbarung schließt die Geltendmachung von Forderungen gegen den Patienten aus.

Für die Mahnung dürfen lediglich die entstandenen Portokosten berechnet werden?

Warum ist das bei den Krankenkassen möglich und hier nicht? Oder ist das trotzdem mit einem Rechtsanwalt durchsetzbar?

Geht mir jetzt nur ums Prinzip. Stecke selber nicht in so einem Fall.

Hatte mal Arbeitgeber die Arbeitsverträge mit eingetragenen "Klauseln" hatten die vor Gericht nicht haltbar waren. 

Aber bei einer Genossenschaft......? Ist das hier anders zu werten? Dann könnten ja theoretisch die Krankenkassen genauso verfahren. Andere, PI hätten das Nachsehen. 

Schönes Wochenende! 

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