Wie läuft der Käuferschutz auf eBay mit der neuen Zahlungsmethode?

eBay hat in den letzten Monaten sein Bezahlsystem komplett umgestellt und nutzt PayPal nur noch indirekt. Käufer bezahlen zwar wie gewohnt mit PayPal, direkte Kontakte zwischen den beiden Transaktionspartnern sind strikt untersagt, und der Verkäufer bekommt den Erlös aus dem Verkauf nicht aus sein PP Konto, sondern der wird nach Abzug der Gebühren von eBay auf das hinterlegte Bankkonto überwiesen.

Das funktioniert normalerweise problemlos, aber was passiert, wenn es Probleme gibt, mit denen der Käufer den "Käuferschutz" in Anspruch nehmen kann; z.b. Ware kommt nicht oder ist mangelhaft??

Da der Verkäufer aber schon 1-2 Tage nach Zahlung durch den Käufer den Betrag schon auf seinem (sicheren) Bankkonto hat, kann eBay/PayPal die fällige Rückzahlung an den Käufer nicht mehr beim Verkäufer "eintreiben". Eine Lastschrift ohne das gesetzliche vorgeschriebene Mandat (früher "Einzugsermächtigung") ist illegal, bzw. kann vom Kontoinhaber problemlos zurückgebucht werden.

Früher wurde das einfach dem Verkäufer auf dessen PayPal-Konto belastet und ggf. mit vorhandenen Guthaben verrechnet. Aber wenn das Konto auf Null steht, was dann?

Hat jemand diesen Ablauf schon mal erlebt oder kennt jemand die Vorgehensweise von eBay/PayPal? Könnte sein, dass es irgendwo im Kleingedruckten zu finden ist, aber auf die Erfahrungen eines Betroffenen zurückzugreifen, erscheint mir sinnvoller.

Recht, eBay, PayPal, Käuferschutz ebay, Wirtschaft und Finanzen

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