Ebay PayPal Käuferschutz und Ware behalten. Hilfe?
Hallo ich habe jemanden eine Actioncam bei Ebay verkauft. Er hat die Ware erhalten und hat ein Tag später gesagt, das eine Klappe auf einer Seite kaputt ist. Als ich das Paket versendet habe war alles Inordnung und ich habe sogar Bilder gemacht. Als ich Ihm gebeten habe zur DHL Station zu fahren um das Paket zu begutachten (ob es auf dem Transport weg kaputt gegangen ist ) hat er es nur verneint da es wohl nicht am Paket liegen konnte. Naja jetzt möchte er sein Geld bei Paypal Käuferschutz zurückziehen und erst wenn er das Geld wiederbekommen hat die Ware zurück schicken. Dadurch das er mir Fotos von der Kaputten Klappe geschickt hat habe ich gesehen das er die mit eine scharfen Klammer aufgehalten hat. ( evtl. Kratzer bzw die Klappe ist verbogen). Naja es ist mir alles ein wenig Kurios. Weis jemand wie es jetzt weiter geht oder was ich machen kann?
vielen dank im voraus
1 Antwort
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Hallo ich habe jemanden eine Actioncam bei Ebay verkauft.
Nein, Du hats auf der Verkaufsplattform ebay Kleinanzeigen etwas verkauft und Dich dann leichtsinnigerweise auf Paypal.Zahlung eingelassen.
Ich hoffe für Dich, dass die von Dir verkaufte Actioncam eine Seriennummer hat, die Du auch notiert hast.
Naja jetzt möchte er sein Geld bei Paypal Käuferschutz zurückziehen und erst wenn er das Geld wiederbekommen hat die Ware zurück schicken.
Da wird leider mal wieder Unfug durch den Käufer geschrieben. Der Käufer kann über Paypal einen Käuferschutz-Antrag stellen und erhältst die Möglichkeit Dich dazu zu äussern. Das Geld wird von Paypal erst einmal einbehalten. Leider bekommen meistens die Käufer von Paypal Recht.
Paypal schreibt jedoch acuh vielfach vor, dass derKäufer die Ware versichert zur+ücksenden muss, ehe er sein Geld erhält.
Wenn Du nun die Ware erhältst und prüfst, kann Du feststellen, ob Du Deine Ware zurückerhalten hast - so Du die Seriennummer notiert hast. Wenn es nicht Deine Cam ist, kannst Du zivilrechtlich Deine Forderung an den Käufer stellen. Ich würde in diesem Fall sogar noch strafrechtlich gegen ihn vorgehen.
Darf der Käufer den die Ware solange behalten?