Wie wirken sich diese Unterbrechungen auf die Stufenlaufzeit nach TvöD aus?

Hallo alle zusammen, heute brauche ich mal Eure Hilfe im Bezug auf die Berechnung von Stufenlaufzeiten...

Es dreht sich um folgendes Szenario:

Frau A wurde am 15.06.2006 bei der Stadt X eingetsellt. (Mitglied VKA, daher wird TVöD angewandt). Sie wurde in EG 6 eingruppiert und der Stufe 1 zugeordnet.

Stufenlaufzeit nach §16 (VKA) III TvöD grundsätzlich:

  • Stufe 1: 15.06.2006 - 14.06.2007
  • Stufe 2: 15.06.2007 - 14.06.2009
  • Stufe 3: 15.06.2009 - 14.06.2012

Zwischenzeitlich wurde A jedoch schwanger und es ergaben sich neben dem Mutterschutz, welcher gem. §17 III 1 a) TvöD als ununterbrochen angesehen wird, noch folgende, direkt anschließende, Unterbrechnungen:

  • Elternzeit 04.07.2011 - 07.05.2014 (zwei Jahre, zehn Monate, vier Tage)
  • Sonderurlaub 08.05.2014 - 07.05.2017; zur Betreuung des Kindes (kein dienstl. Interesse) (genau drei Jahre)

Gem. §17 III 2 TvöD sind Elternzeit bis zu jeweils fünf Jahren und sonstige Unterbrechungen bis jeweils drei Jahren unschädlich, werden aber nicht auf die Laufzeit angerechnet.

Werden die Zeiträume hier getrennt gesehen und die Stufe wird tatsächlich um fünf Jahre, zehn Monate und vier Tage eingefrogen, oder gibt es einen kumulativen "Oberwert", sodass eine neue Stufenzuordnung stattfinden müsste?

Ich hoffe, es findet sich jemand, der sich mit dieser Problematik auskennt und mir/uns weiterhelfen kann.

Vielen Dank!

Arbeit, Gehalt, Recht, Vertrag, Öffentlicher Dienst, Tarife, TVöD
Dienstwagen mit nach Hause nehmen?

Hallo,

ich habe eine Frage, da ich hierzu leider keine genauen Informationen erhalte und es keine einheitliche Regelung gibt.

Ich arbeite im Öffentlichen Dienst und bin momentan oft im Außendienst. Wir bekommen hierfür meist einen Dienstwagen gestellt: in meinem Fall habe ich denselben Wagen heute und morgen. Grundsätzlich habe ich es bisher so geregelt, dass ich morgens ins Geschäft gefahren bin, den Wagen geholt und anschließend wieder los gefahren bin. Morgen bin ich jedoch weiter weg beschäftigt und mein Zuhause liegt in der Mitte zwischen Dienstgeschäft und Geschäftsstelle.

Ich würde somit also morgen über eine halbe Stunde mit der Bahn ins Geschäft fahren, nur um dann den Wagen zu holen und fast eine Stunde zurück in Richtung meiner Wohnung gurken. Würde ich den Dienstwagen heute Abend mit nach Hause nehmen, bin ich ungleich schneller an der Geschäftsstelle und spare mir darüber hinaus Stress, da ich dann natürlich auch erst etwas später los müsste.

Es gibt hier dafür keine einheitliche Regelung - man hat mir mal gesagt, dass es in Ausnahmefällen schon so gemacht wurde aber man ist sich da nun nicht ganz sicher. Ich würde es gerne einfach machen, bin mir jedoch auch unsicher - nicht, dass auf dem Nachhauseweg heute ein Unfall passiert (der Teufel ist bekanntlich ein Einhörnchen).

Was würdet ihr machen?

LG Maya

Reise, Versicherung, Aussendienst, Dienstwagen, Öffentlicher Dienst, Dienstreise

Meistgelesene Beiträge zum Thema Öffentlicher Dienst