Was verdienen wissenschaftliche Mitarbeiter mit Bachelorabschluss?
Eigentlich habe ich gleich mehrere Fragen auf einmal. Generell geht es um eine Stelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer Universität. Noch habe ich nur den Bachelor, ab November den Master. Der Vertrag wird jedoch im April ausgestellt.
1. Verdienen sowohl Bachelor als auch Master bei dieser Stelle gleich oder verdient man mit dem Bachelor weniger?
2. Wenn man mit Bachelor weniger verdient - in welche TV-Klasse wird man eingestuft? Mit Master wäre es die 13.
3. Wenn man mit Bachelor weniger verdient - wird der Vertrag dann automatisch angepasst, sobald man den Masterabschluss hat oder läuft der einfach mit dem Bachelorgehalt weiter, bis er verlängert oder verändert wird?
Danke Schonmal!
2 Antworten
Als Bachelor-Absolventin (ein Hochschulabschluss) wird man dir keine E13 geben können. Hierfür ist der Master-Abschluss (ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss) erforderlich.
Mit einem Bachelor ist grundsätzlich eine Einstellung von E9 bis E12 möglich.
Da für WiMis grundsätzlich E13-Stellen vorgesehen sind, du aber die Voraussetzungen nicht erfüllst, wird es vermutlich noch einige Abstimmungsgesprächen geben. Ich kenne es aus der Praxis. Zum 1.4. sollen WiMis nach E13 eingestellt werden und am 31.3. werden noch hektisch Master-Abschlüsse ausgefertigt um die Vertragslage rechtssicher zu bekommen.
Um eine hundertprozentig verlässliche Aussage zu erhalten, solltest du mit deinem zukünftigen Chef und der Personalstelle sprechen. Vielleicht hat die Personalstelle deiner Universität eine praktikable Lösung gefunden.
Einen Automatimus gibt es da grundsätzlich nicht. Hast du einen Vertrag nach E9, bekommst du E9. Selbst wenn du Master und Doktor nachstudierst. Sonstiges muss in der Regel beantragt werden, es erfolgt eine Übertragung höherwertiger Tätigkeiten oder oder oder. Am besten mit der Personalstelle klären was wann wie erfolgen muss.
Ein guter Master-Abschluss ist Voraussetzung für eine Anstellung als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Uni.
zu 1) Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, kommt auch kein solches Arbeitsverhältnis zustande.
zu 2) Man kann auch mit einem Bachelor-Abschluss an der Uni beschäftigt werden - aber eben nicht als Wissenschaftlicher Mitarbeiter sondern z.B. als Verwaltungsangestellte/r oder im technischen Bereich etc... - und wird dann je nach angebotenem Job eingruppiert.
- Bewirbt sich ein Bachelor z.B. auf eine Stelle im Sekretariat, wird er/sie ggf. zwischen E6 und E8 eingruppiert, im Verwaltungsbereich ggf. in die E 9....
- Auch würde nicht jeder Master automatisch als Wissenschaftlicher Mitarbeiter eingestellt, sondern als das, worauf er sich laut ausgeschriebener Stelle beworben hat.
zu 3) Nein. Man wird als das eingestellt und bezahlt, worauf man sich beworben hat.
- In jeder Entgeltgruppe gibt es "Fallgruppen"... man kann also innerhalb seiner Eingruppierung mehr verdienen, wenn man in die nächst höhere Fallgruppe aufsteigt (z.B. durch Berufserfahrung) - und irgendwann ist die höchste Fallgruppe erreicht.
- In einigen Beschäftigungsverhältnissen besteht dann die Möglichkeit, in die nächst höhere Entgeltgruppe aufzusteigen....
Danke erstmal! Aber leider bist du zu 1 schlecht informiert. Man kann sehr wohl mit Bachelor als wissenschaftlicher Mitarbeiter eingestellt werden - ich kenne einige solcher Fälle.
Danke schonmal! Angenommen ich werde mit E9 eingestuft und mache innerhalb des laufenden Vertrages dann den Abschluss, werde ich dann automatisch auf E13 hochgestuft oder muss das dann neu beantragt werden?