Hallo, ich fange demnächst eine Tätigkeit als Angestellter im öffentlichen Dienst an. Ich habe vorher 12 Jahre als Soldat auf Zeit gedient. Zwischen dem Ende meiner Wehrdienstzeit und der Beginn der Tätigkeit im öffentlichen Dienst liegen ca 3 Jahre.
Wird die Dienstzeit als Soldat auf Zeit im öffentlichen Dienst angerechnet? (es geht dabei nicht um die Eingruppierung in eine Besoldungsgruppe sondern allein um die Dienstzeit)