Bin als Angestellter im öD tätig, habe einen Brief von der Deutschen Rentenversicherung bekommen das ich Einwilligen soll das mein Arbeitgeber ihnen Datenübermitteln darf damit Sie festellen können das ich "Beamter/Beamtin oder eine Beamten gleichgestellte Person bin §10a - Einkommensteuergesetz". Ich bin der Meinung das ich nach dem Gesetz zu Beamten gleichgestellten Personen gehöre. Zitat aus dem Gesetz:"Empfänger von inländischer Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder einem Landesbesoldungsgesetz" Mein arbeitskollege meint aber nein, ist hier ein Jurist oder so der zufällig weiß was korrekt ist ?