Krankenkasse lehnt Rettungswagen Kostenübernahme ab: Patient verstarb vor Ort

Vor Kurzem hatten wir folgenden Notfall: mein Vater brach Ostern (Feiertag) Zuhause zusammen. Da er schwer krank war, ich mich mit dem behandelnden Krankenhaus kurzgeschlossen hatte, sollte er unbedingt sofort ins Krankenhaus gebracht werden. Selber hätten wir ihn nicht mehr transportieren können, da er bewegungsunfähig war. Das Krankenhaus riet zum RTW.

Also rief ich die Rettungsleitstelle an und man schickte uns einen RTW. Die Sanitäter kamen gleich mit Ausrüstung zur Wiederbelebung, was gut war, denn mein Vater hatte just einen Herzstillstand. Sofort wurden die Wiederbelebungsmaßnahmen eingeleitet und zusätzlich ein Notarzt angefordert. Leider konnte nach 1 Stunde des Wiederbelebens nur noch der Tod festgestellt werden. Als wenn das alles nicht so schlimm genug gewesen wäre, kam jetzt nach 2 Monaten eine Rechnung des Rettungsdienstes des Kreises über € 586,00 für die Leerfahrt des Rettungswagens. Begründung: aufgrund der Leerfahrt hätte die Techniker Krankenkasse die Übernahme der Kosten abgelehnt. Leider entstand die Leerfahrt ja erst aufgrund der Tatsache, daß mein Vater nach Eintreffen des RTW verstarb. Wir haben den RTW ja nicht aus Jux und Dollerei gerufen, sondern weil es ein echter Notfall war.

Ist das rechtens, müssen wir jetzt selber zahlen? Notarzt und Rettungshelfer versicherten uns noch vor Ort, daß überhaupt keine Kosten entstehen würden. Was kann man jetzt tun? Einspruch bei der Krankenkasse? Wer hat Ähnliches erlebt?

Notfall, Kostenübernahme, Krankenkasse

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