Korrektur der Nebenkostenabrechnung nach Ablauf der Abrechnungsfrist?

Hallo, am 30.12.2017 hatten wir die NK-Abrechnung 2016 im Briefkasten, mit einer Nachforderung von rd. 900 € für einen Mietzeitraum von 4,5 Monaten. Wo natürlich schnell aufgefallen ist, dass da was nicht stimmen kann. Grund für die hohe Nachzahlung war, dass der Vermieter vergessen hatte die Vorauszzahlung der Betriebs- und Heizkosten mit einzuberechnen, die einen Betrag von 640 € ausmachen. Daher haben wir Widerspruch eingelegt und eine Korrektur gefordert. Nun kam gestern am 19.02.2018 die korrigierte Abrechnung an, mit einem Nachzahlungsbetrag von rd. 260 €.

Nun meine Frage. Müssen wir die Nachforderung überhaupt noch bezahlen? Denn die Frist (31.12.2017) ist ja eindeutig überschritten. Denn es heißt ja: Der Vermieter kann die Nebenkostenabrechnung inhaltlich auch dann noch korrigieren, wenn die eigentliche Abrechnungsfristverstrichen ist (12 Monate nach Ablauf der Abrechnungsperiode). Allerdings hat er dann keine Möglichkeit mehr, einen sich eventuell ergebenden Erstattungsbetrag geltend zu machen. Der Mieter darf darauf vertrauen, dass er nach Fristablauf nichts mehr nachzahlen muss.

Nun ist es ja so, dass auch schon in der ersten Abrechnung ein Erstattungsbetrag gefordert wurde. Heißt das, dass in diesem Falle der unterstrichene Satz nicht greift?

Ich hoffe es kann jemand eine Auskunft darüber geben.

Viele Grüße

Mieter, Recht, Mietrecht, Nebenkosten, Wirtschaft und Finanzen
Hilfe Opa Pflegeheim was passiert mit der Wohnung?

Hallo,Ich habe mal eine Frage - vielleicht könntet ihr mir weiter helfen....mein Opa hat eine Eigentumswohnung die auf mich überschrieben wurde schon vor langer Zeit. Er hat bis zum ableben Wohnrecht. Jetzt ist es aber so, daß er 86 ist und öfters was vergisst oder einfach hier und da etwas passiert...oder hinfällt...jetzt hatte er diese Woche einen Herzinfarkt und liegt im Krankenhaus. Nun haben wir schon länger an ein Pflegeheim gedacht, ...eigentlich ist er kein Pflegefall..aber halt alt und alleine zuhause, muss bestimmte Medikamente nehmen ect. Aber da nun dies passierte müssen wir früher oder später daran denken. Meine Mutter hat sich in einem Pflegeheim mal nach den kosten erkundigt...1600 Euro bei Pflegestufe 1 muss er noch selber tragen...lange rede kurzer sinn...da würde er jeden Monat 400 euro minus machen wenn er die kosten der Wohnung noch tragen muss. Gibt es noch andere alternativen zum Pflegeheim? Ich glaube Altenheim in dem Sinn ist 1. auch nicht billiger und 2. ist man da glaube ich mehr alleine als im Pflegeheim. Also er kann halt weder selbst kochen noch macht er seine Wohnung sauber ect...aber die kosten für ein Pfleheim ist ja immense. Und was uns auch im Magen liegt..das passiert mit der Wohnung...laut Sparkasse ( Verwalter der Eigentumswohnungen) müssen die Nebenkosten ja weiter gezahlt werden...aber er kann doch nicht sein Pflegehim PLUS die Wohnung zahlen ??? Und meine Mutter lebt ( leider) seit kurzem von der Sozialhilfe und wir selbst haben ein Haus abzuzahlen plus dieses jahr ging so viel schief, wir brauchten eine neue Küche und bei der gelegenheit hat man fest gestellt das das Haus noch total alte Stoffstromleitungen hat die teils schon gebrennt haben...es MUSSTE ALLES neu gemacht werden....die Küche kam somit 3mal so teuer PLUS das Auto meines Mannes ging kaputt und er brauchte ein neues....Schulden über Schulden....was sollen wir jetzt tun? Eigentlich war mal geplant-als alles noch in Ordnung war, das meine Eltern ( meine Mutter ist allerdings jetzt geschieden) ihre Sachen haben und ich bzw wir die Wohnung verkaufen können damit wir auf einmla einen Batzen für das Haus abzahlen können...das ist zwar schön ( natürlich nicht schön wenn der Opa deswegen stirbt) aber nun kommt das mit dem Pflegeheim dazwischen...was machen wir denn jetzt :( ????????

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