Schimmel in Außenecken des Schlafzimmers - was tun?

Hallo,

mir sind vor ein paar Wochen ganz kleine, kreisrunde, vllt. grüne Schimmelflecken in den Ecken der Außenwand auf der Raufasertapete meiner Schlafzimmers aufgefallen. Natürlich kommt das gerade in diesen Ecken im Schlafzimmer häufig vor.

Daraufhin habe ich die Ecken mit einem Schimmelentferner behandelt (1,2 Flecken habe ich auch mit einem Cuttermesser zusammen mit der Tapete entfernt, dabei habe ich auf der Wand selbst keine Flecken gefunden). Außerdem habe ich in beide Ecken einen Temperaturmesser mit Feuchtigkeits- und Taupunkt Messung aufgestellt. Die Ecke in der das Bett steht hat dabei (logischerweise) meistens eine höhere Luftfeuchtigkeit. Ich habe angefangen das Zimmer mehr zu heizen (aktuell ist auf 19 Grad). Noch wärmer habe ich ausprobiert, führt aber dazu, dass man schlecht schläft und wiederum nachts durch schwitzen mehr Feuchtigkeit abgibt. Im Laufe der Nacht steigt die Luftfeuchtigkeit teilweise etwas über 70%. Tagsüber ist sie etwa zwischen 50-55%. Ich lüfte großzügig morgens und abends.

Leider habe ich heute wieder Flecken in der Wandecke in der Nähe des Bettes entdeckt (ob mir diese vorher nicht aufgefallen sind, oder neu sind, kann ich leider nicht sagen). Diesmal habe ich nicht nur die Flecken, sondern die ganze Ecke mit dem Schimmelentferner bearbeitet. Ich wohne bereits seit Jahren in der Wohnung, bisher hatte ich das Problem nie. Außerdem sind die Ecken komplett leer, generell ist das Zimmer sehr minimalistisch eingerichtet. Wäsche hänge ich zum Trocknen auch nicht im Schlafzimmer auf. Vermieter ist informiert, ist allerdings aktuell nicht da.

Daher meine Frage, was kann man - außer lüften, heizen, Schimmelspray, Luftfeuchtigkeit kontrollieren - noch tun? Ich weiß nicht, wie ich die hohe Luftfeuchtigkeit nachts verhindern soll, alle halbe Stunde aufstehen und lüften funktioniert ja nicht. Muss die Temperatur doch auf Kosten der Schlafqualität (und dadurch mehr Feuchtigkeit) höher gestellt werden?

Herzlichen Dank für eure Antworten.

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Rechte des Mieters nach Kündigung - gemeinsame Nutzung des Wohnbereichs?

Sehr geehrte GuteFrage Community,

ich habe einen komplizierten Mietrechtsfall mitgebracht und wäre euch überaus dankbar, wenn ihr mir eine kleine Einschätzung zu meinem Fall geben könntet.

Meine Familie besitzt einen Bauernhof in Oberbayern. Leider haben wir uns dazu hinreißen lassen unseren Privatgrund nahe des Stalles zu vermieten. Dieser Mieter hat sich dort eine Art mobiles Heim (Wohnwagen trifft es eher) eingerichtet. Eine gemeinsame Nutzung des Bades und der Küche im nahegelegenen Wohnhaus wurde ihm eingeräumt (mündlicher Mietvertrag). Da die genutzte Fläche weit unter 75m² liegt, greift in Bayern meines Wissens die Verfahrensfreiheit und man benötigt keine Baugenehmigung für solche Geschichten.
Nun hat sich jener Mieter in den letzten 2 Jahren miserabel benommen (er wohnt hier seit etwa 4 Jahren) - Beleidigungen lagen an der Tagesordnung und er lag mit seinen Mieten weit im Rückstand (mehrmals mind. 3 Monate), sodass wir ihm eine letzten Endes eine rechtskräftige Kündigung (schriftlich) ausgehändigt haben, die er auch zur Kenntnis genommen hat.

Ich habe ihm damals eine Frist von 6 Monaten eingeräumt (aus reiner Kulanz), innerhalb derer er seine sämtlichen Sachen packen und das Grundstück verlassen sollte. Nun hat er sich, wie es leider zu erwarten war, nicht darum bemüht einen anderen Platz zu finden und die Frist von 6 Monaten ist abgelaufen.

Da er Küche, Bad, Waschmaschine im Wohnhaus laut Mietvertrag nutzen durfte, dachte ich es wäre sinnvoll bzw. rechtlich konsequent ihm diese Nutzungsrechte mit Ablauf der Frist zu verwehren. Die große Frage ist: Wäre so eine Entziehung rechtens und darf ich den Mieter gegebenenfalls auch mit den nötigen Mitteln meines Hauses verweisen wenn er mein Hausrecht bricht durch unrechtmäßiges Betreten?

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