Heizung nicht eingeschaltet?

10 Antworten

Mindesttemperatur in Wohnungen: Das Für und Wider
Im nächsten Winter könnte es bitterkalte Realität werden: Die Bundesnetzagentur schlägt vor, die gesetzliche Mindesttemperatur für Mietwohnungen abzusenken. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will das prüfen lassen. Darum geht es:
Aktuelle Mindesttemperatur: Tagsüber 20 Grad in der Wohnung
Es gibt Gründe, warum Vermieter bisher nach gesetzlichen Vorschriften während der Heizperiode zwischen Oktober und April eine Mindesttemperatur in den Wohnräumen tagsüber von 20 bis 22 Grad Celsius vorhalten müssen. In der Nacht darf es auch weniger sein. Zwischen 23.00 bzw. 24.00 und 6.00 Uhr reichen auch 18 Grad Celsius aus. Bei weniger als 20 Grad in der Wohnung fangen viele Menschen an zu frieren. Bei 18 Grad besteht sogar die Gefahr, sich zu erkälten. Auch könnte sich Schimmel in der Wohnung bilden. Das wiederum könnte eine erhöhte Anzahl an Rechtsstreitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern nach sich ziehen. Denn wer dann für die Schimmelbildung verantwortlich ist, ist derzeit noch nicht geklärt.
Wird Mindesttemperatur nicht erreicht: Mieter kann Miete kürzen
Wenn eine Mietwohnung trotz geöffneter Thermostatventile an den Heizkörpern nicht die vorgeschriebene Temperatur erreicht, ist das ein Mangel, der zur Minderung der Miete berechtigen kann. Vermieter sichern sich dagegen ab, indem sie die Wassertemperatur im Heizkessel für den Vorlauf in die Heizkörper extra hoch halten. In der Regel reicht es, die Ventile dann leicht zu öffnen, um es angenehm warm zu machen. Eine zu hohe Wassertemperatur in der gesamten Heizungsanlage ist aber Energieverschwendung.
Gesenkte Mindesttemperatur: Energie-Ersparnis von sieben Prozent pro Grad
Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass für jedes Grad weniger Wohnungstemperatur sieben Prozent der Energie gespart werden kann. Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) forderte deshalb bei einem Gasmangel eine Absenkung der Mindesttemperatur in den Wohnungen: "Sollten die Gaslieferungen nach Deutschland künftig weiter deutlich eingeschränkt werden und es zu einer Mangelsituation kommen, sollte der Rechtsrahmen so angepasst werden, dass weitere Absenkungen der Mindesttemperatur auf eine maximale Untergrenze von 18 Grad tagsüber und 16 Grad nachts möglich werden", sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko der Funke-Mediengruppe. Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund forderte Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, wie Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der "Rheinischen Post" sagte.
Es gibt aber auch Widerstand. "Es darf nicht so weit kommen, dass Menschen im Winter in ihren Wohnungen frieren müssen", sagt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK. "Gerade Ältere, Pflegebedürftige und chronisch Kranke halten sich zu Hause auf und sind besonders angewiesen auf beheizte Räume." Der Deutsche Mieterbund bezeichnete eine gesetzlich vorgeschriebene Drosselung als falschen Weg..............................
https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/mindesttemperatur-in-wohnungen-das-fuer-und-wider,T9NLbES

23.08.2022, 05:37 Uhr


Braha 
Beitragsersteller
 20.09.2022, 08:23

Danke für den Kommentar!

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andynymous  20.09.2022, 08:47
@Braha

Es gibt Rechte, und Pflichten, die auch in Krisenzeiten eingehalten werden müssen, solange die Regierung kein Gesetze & Vorschriften ändert, und zwar auf beiden Seiten.

Der Vermieter kann nicht einfach sagen: sorry, ich habe kein Geld mehr für Gas, und muss sparen, weil ich sonst nur noch Fischstäbchen essen kann, anstatt frisch gefangenen Seelachs.

Es sollten also mindestens 18°C in jedem Raum erreicht werden können, und zwar ausgehend von der Raummitte.

Auf der anderen Seite sollte aber auch der Mieter einer gewissen (ich sag mal) stillschweigenden Eigenverantwortung nachkommen, sich an die aktuelle, und kommende Situation anzupassen, und sein ... draußen -20°C, und drinnen "nackt" bei +24°C Verhalten einstellen, und sich durch entsprechende Kleidung, an die Sparmaßnahmen anpassen, so dass sich Vermieter & Mieter entgegenkommen.

Weigert sich der Vermieter allerdings die Heizung so einzustellen, dass eine Mindesttemperatur von 18°C erreicht werden kann, und zwar "ganzjährig", also auch in möglichen Extremwetterlagen im Sommer, bleiben dem Mieter nur die rechtlichen Möglichkeiten.

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Weise den Vermieter darauf hin, dass er für eine durchgehende Heizung zu sorgen hat.

  1. Wenn der Vermieter nicht ordentlich heizt / Heizen lässt ist dies ein Sachmangel gemäß §536 BGB dar.
  2. Fordere den Vermieter schriftlich (!!!) wichtig dazu auf, diesen Sachmangel abzustellen. Setze ihm dazu eine Frist (2 Wochentage sollten vollkommen genügen).
  3. Beseitigt Dein Vermieter den Mangel nicht nach Ablauf der Frist - also schaltet der dieHeizung nicht wieder ein oder sorgt nicht für eine Mindesttemperatur von 20 bzw. 18 Grad - bist Du berechtigt, die Miete zu kürzen. BGB §536, Absatz 1, Satz 2.
  4. Alternativ kannst Du auch den Sachmangel selbst beseitigen und Dir die Kosten dafür erstatten zu lassen. Sprich: Du kannst ein Heizgerät kaufen und sowohl die Anschaffungskosten als auch die Energiekosten dafür dem Vermieter in Rechnung stellen (BGB §536a, Absatz 2) - natürlich auch nur, wenn der Vermieter die Heizung nicht innerhalb der Frist wieder in Betrieb genommen hat. - In diesem Fall musst Du beweisen, dass die Kosten entstanden sind (Rechnung der Anschaffung und des Energiererzeugers vorlegen).
  5. Wichtig ist: DU MUSST BEWEISEN, dass Deine Raumtemperatur tagsüber unter 20 und Nachts unter 18 Grad liegt. Dazu solltest Du Dir ein Temperatur-Messgerät mit Aufzeichung zulegen (Beispiel hier). Auch das Thermometer muss der Vermieter zahlen, wenn er der von Dir gesetzten Frist nicht folgt.
  6. Wenn DU kannst, schliesse eine Rechtschutzversicherung ab - falls Dein Vermieter ein Streithansele ist und damit vor Gericht ziehen will.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Menschlichkeit ist mein persönlicher Grundsatz!

Du meinst wohl eher den Vermieter? Letzten Endes ist es Dein Geld, wenn Du eine reguläre Nebenkostenabrechnung erhältst und da wird er Dir eben mehr berechnen müssen, je mehr Du aufdrehst. Er muss nur möglicherweise in Vorleistung gehen, um Energie in ausreichender Menge kaufen zu können.

Generell abstellen darf er m.W. nicht.


Braha 
Beitragsersteller
 20.09.2022, 08:18

Das Ding ist, ich hab nur ne Warmmiete und der Rest ist ne pauschale. Und ich da geht es sich um einen Mengenverbrauch, der jetzt natürlich viel mehr kostet als damals.

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Solange durch das Verhalten Deines Mieters der Mietsache kein Schaden droht (z.B. Schimmel), kannst Du da rein gar nichts machen - und das ist auch gut so.


Braha 
Beitragsersteller
 20.09.2022, 08:15

Wie gut, dass du das für mich sagen kannst, ob das gut so ist.

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Braha 
Beitragsersteller
 20.09.2022, 08:19
@HugoHustensaft

Mein Vermieter möchte die Heizung nicht anmachen

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Braha 
Beitragsersteller
 20.09.2022, 08:21
@HugoHustensaft

Sry, hatte die Frage falsch gestellt und das überlesen.

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HugoHustensaft  20.09.2022, 08:21
@Braha

Wie Dein Mieter in der vermieteten Wohnung leben will, geht Dich einen feuchten Kehrricht an, solange der Mietsache deswegen kein Schaden droht - und ein Schaden wäre Schimmel, eingefrorene Leitungen o.ä.; genau das sind die Fakten.

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Braha 
Beitragsersteller
 20.09.2022, 08:22
@HugoHustensaft

Nein, ich bin der Mieter, hatte mich verschrieben. Ich bin mieter und der macht die Zentralheizung nicht an

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HugoHustensaft  20.09.2022, 08:23
@Braha

Okay, wenn Du der Mieter und nicht der Vermieter bist, sieht die Welt anders aus - und zwar grundlegend. Dennoch habe ich keine guten Nachrichten, die allgemeine Heizperiode beginnt erst am 1.10. und die Rechtsprechung nimmt das meist auch hin, dass Heizungen vorher noch nicht in Betrieb sind.

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Wieso spart er dadurch Geld. Du bist doch Derjenige, das das letztendlich zahlt.

Ausserdem muss eine gewisse Raumtemperatur (20 Grad) gewährleistet sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Braha 
Beitragsersteller
 20.09.2022, 09:37

Ne, das ist Teil ner pauschale://

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