Untermieter von Polizei rausschmeissen lassen?

Schön guten Tag,

ich habe eine Wohnung gemietet aber musste aus privaten Gründen dann umziehen. Habe die Wohnung zum 31.01 gekündigt und mir für die Zeit in der ich nicht mehr dort wohne 3 Untermieter für die jeweiligen Zimmer organisiert. Die haben jeweils einen befristeten Untermietvertrag bis zum 31.01 bekommen.

Sie wollten sich selbst beim Eigentümer für einen Mietvertrag für die Zeit nach dem 31.01 bewerben, aber haben nicht alle unterlagen rechtzeitig eingesendet (was sich heute erst rausgestellt hat). Nun soll die Wohnungsabnahme morgen sein (eigentlich war geplant, dass die Untermieter weiter wohnen bleiben können samt Mietvertrag). Nun hat sich gerad rausgestellt dass sie aber keinen Mietvertrag haben und der Eigentümer/Hausverwaltung eine leere Wohnung abnehmen will. Die 3 haben sich aber natürlich auch nicht um eine Ersatzmöglichkeit gekümmert und haben all ihre Möbel drin und werden nicht ausziehen wollen (wohin sollten sie auch gehen?!).

Allerdings bin ich verantwortlich, weil ich ja die Wohnung vom Eigentümer gemietet habe.

Kann ich die Polizei damit "beauftragen" die Untermieter rauszuschmeissen? Spätestens ab dem 01.02. haben sie ja keine Berechtigung mehr dort zu wohnen und besetzen dann ja sozusagen meine Wohnung.

Oder welche Möglichkeiten bleiben da sonst noch offen, hat jemand Erfahrung oder Ahnung damit?

Herzlichen Dank :)

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Unvollständiger Mietvertrag?

Für eine Wohnung haben meine Frau und ich einen Mietvertrag vorliegen, der mir komisch erscheint. Er ist von "Haus und Grund" und eindeutig stark vermieterfreundlich.

1) Die qm-Anzahl wird nicht benannt. Es ist mir bekannt, dass dies nicht sein muss. Aber 2) dies ist doch notwendig, nämlich, da der Umlageschlüssel des Frischwassers nicht genannt wird. Somit gilt §556a Abs.1 BGB, nämlich die Umlage über die qm-Anzahl, die ja nichtmal im Vertrag steht!?!

3) Der Vertrag verlangt, dass wir die Wohnung so übernehmen, wie gesehen und, dass die Wohnung bezugsfertig und einwandfrei ist, obwohl eine Wohnungsübergabe noch nicht stattfand und erst nach Mietbeginn stattfinden kann, da die Vermieter im Urlaub sind.

4) Wir haben bisher keine NK-Abrechnung gesehen und finden es unverschämt, dass wir für die Gartenpflege zahlen sollen (lt. Vertrag), obwohl wir keinen Zugang zum Garten haben (Vermieter wohnen im EG und lassen sich offenbar von den Vermietern der Wohnung alles zahlen).

5) Der Mietbeginn soll ab dem 01.01 anfangen, obwohl die Wonungsübergabe erst aufgrund des Urlaubs der Vermieter am 05.01. stattfinden kann.

Die Wohnug ist sehr schön, allerdings sind uns Schäden am Parkett aufgefallen und wir wollen nicht im Vertrag den einwandfreien Zustand unterschreiben, bevor eine offizielle Übergabe stattfand. Das verlangt der Vertrag jedoch.

Was haltet ihr von den Punkten? Wir sind hin- und hergerissen, da die Wohnung sehr schön ist und ideal, die Vermieter allerdings irgendwie versuchen, uns zu übervorteilen..

Danke für Eure Anregungen!!

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