Hallo zusammen,
ich habe mir im Jahr 2020 einen Waschtisch mit Unterschrank gekauft. Vor Ort im Möbelhaus. Möbel wurde 3x geliefert und war 3x kaputt. Also beschloss ich mich zum Rücktritt vom Vertrag. Nun habe ich mein Geld bekommen. Jedoch wurde mir ein gewisser Teil abgezogen.
Damals betrug die Mehrwertsteuer 16 %. Während des Rücktritts war die Mehrwertsteuer wieder auf 19 %. Aber spielt das überhaupt eine Rolle?
Der Betrag im Kaufvertrag liegt bei 619 Euro. Mir wurden lediglich 600,43 Euro überwiesen. Mir wurde schlagartig klar, dass die Person hier die Differenz der Mehrwertsteuer mit berechnet hat. Aber darf man das rechtlich? Wenn ja, dann hat man hier exakt mit 3 % berechnet. Das ist doch falsch oder nicht? Da die Mehrwertsteuer auf den Nettopreis erhoben wird, beträgt der Vorteil bei der Senkung nicht 3 Prozent des bisherigen Ladenpreises, sondern nur genau 2,52 Prozent.
1) Darf das Möbelhaus rechtlich diese Differenz beibehalten? Mir ist klar, dass ein Unternehmen die Mehrwertsteuer-Senkung einbehalten darf. Aber hierbei handelt es sich um eine bezahlte Ware, die wieder zurückgegeben wird. Beim Kauf habe ich auch nur 16 % Mehrwertsteuer bezahlt.
2) Wenn das rechtlich in Ordnung ist, dann stimmt doch etwas mit der Rechnung nicht oder?
Ich freue mich auf eure Hilfen.