CSD-Angriff: Staatsbürgerschaft von Tatverdächtigen nennen?

In Münster ist beim örtlichen "Christopher Street Day" kürzlich eine Transperson namens Malte C. erschlagen worden. Diese wollte drei Frauen helfen, die der Täter zuvor als "dreckige Lesben, dreckige Huren" beschimpft hatte. Die Polizei konnte einige Tage später einen 20-jährigen Tatverdächtigen ermitteln und am Hauptbahnhof festnehmen.

In Medienberichten heißt es:

Seine Nationalität sei den Ermittlern bekannt, werde aber nicht genannt, sagte Oberstaatsanwalt Dirk Ollech gegenüber dpa. Es sei kein Zusammenhang zu sehen zwischen der Nationalität und der mutmaßlichen Tat.

Die "Bild"-Zeitung enthüllte kurze Zeit später, dass der Tatverdächtige ein abgelehnter Asylbewerber namens Nuradi A. ist und die russische Staatsbürgerschaft besitzt. Das Blatt schreibt:

Der Vater lebt nach BILD am SONNTAG-Informationen in Tschetschenien, einer russischen Teilrepublik im Nord-Kaukasus, in der Homosexuelle seit vielen Jahren drangsaliert und sogar in Folter-Lagern umgebracht werden. Die Rechtsordnung orientiert sich an einer strengen Auslegung des Islam. Präsident Ramsan Kadyrow (45) herrscht brutal als Putins Statthalter. Tschetschenen besitzen die russische Staatsbürgerschaft.

Sollten Staat und Medien die Staatsbürgerschaft von Tatverdächtigen schwerer Straftaten nennen?

Nein. 52%
Ja. 48%
Islam, Polizei, Deutschland, Politik, Psychologie, Homosexualität, lesbisch, Medien, Münster, Transgender, Transsexualität, Nordrhein-Westfalen, Christopher-Street-Day, Ethik und Moral, LGBT+, Philosophie und Gesellschaft
Bodycam-Video: US-Polizei erschießt Verdächtigen?

Die Polizei in Akron (US-Bundesstaat Ohio) hat am letzten Montag einen 25-jährigen Mann namens Jayland Walker erschossen. Die "Bild"-Zeitung hat einen Artikel dazu mit der Überschrift "60 Schusswunden! Schwarzer von Polizei-Kugeln durchsiebt" versehen (siehe hier).

Die Geschichte: Ein Streifenwagen wollte den Pkw von Jayland Walker wegen mehrerer Verkehrsverstöße nachts gegen 0.30 Uhr anhalten. Walker ignorierte eine entsprechende Aufforderung und es entspann sich eine mehrere Minuten lange Verfolgungsjagd, der sich andere Streifenwagen anschlossen. Im Rahmen der Verfolgungsjagd gab Walker mindestens einen Schuss in Richtung der Polizei ab.

Nach einiger Zeit verlangsamte Walker seinen Pkw und kam zum Stehen. Die Aufforderungen der sein Fahrzeug umringenden Polizisten, sich nicht zu entfernen und seine Hände zu zeigen ignorierte er und floh mit einer Skimaske bekleidet aus dem Pkw.

Die Polizisten folgten Walker und versuchten ihn mit einem Taser zu stoppen, was jedoch misslang. Walker blieb schließlich stehen, drehte sich um und machte nach dem Eindruck der Polizisten eine Vorwärtsbewegung mit seinem Arm. Alle sich in seiner Nähe befindlichen Polizisten gaben daraufhin eine Vielzahl an Schüssen auf Walker ab.

In Walkers Fahrzeug wurde später eine geladene Schusswaffe gefunden, zum Zeitpunkt der Flucht außerhalb des Pkws war er allerdings unbewaffnet.

Aus meiner Sicht ist der Ausgang ausschließlich auf das Verhalten von Walker zurückzuführen, der Anweisungen der Polizei missachtete, auf diese schoss und erratisch agierte. Angesichts der Dunkelheit und der Skimaske konnten die Polizisten seine Hautfarbe überhaupt nicht erkennen.

Die Polizei hat inzwischen Bodycam-Aufnahmen der beteiligten Beamten veröffentlicht, so dass sich jeder ein eigenes Bild machen kann:

https://www.youtube.com/watch?v=m8HfS2jZ0RU

Meine Frage an Euch ist nun: Waren die Schüsse der Polizei aus Eurer Sicht berechtigt?

Ja, Walkers Verhalten rechtfertigte die Schüsse. 52%
Nein, das war unverhältnismäßige Polizeigewalt. 33%
Anderes. 15%
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