Vodafone, Kosten für Mahnung trotz Zahlung innerhalb von 5 Tagen?

Hallo Leute, ich hab zwar über das Thema schon einiges gelesen, jedoch bin ich noch nicht ganz sicher ob es nun rechtens ist oder noch. Zum 21.01. Sollte mein rechnungsbetrag von 24,99 von Vodafone eingezogen werden. Wurde leider von der Bank zurück gewiesen, da der Teil des kontos zu wenig Deckung aufwies. Am Freitag, den 24.01. Bekam ich diese Nachricht von Vodafone... "Lieber Vodafone-Kunde, bitte zahlen sie Ihre Rechnung, da es beim Einzug des Betrages Probleme gab. Weitere Infos unter + 49 172 12443, Ihr Vodafone-Team" Nach einigen Recherchen im Internet fand ich die richtigen Kontodaten und überwies am 27.01. Vormittag den rechnungsbetrag.... Also müsste das Geld am 28.01 bei Vodafone angekommen sein.

Nun, auf der Rechnung für Februar wurden mir folgende Kosten in Rechnung gestellt: Rücklastschrift inkl bankgebühr : 9,50Euro Mahngebühren: 6,50Euro

Und hier kommt meine eigentliche Frage. Wofür soll ich 6,50 Euro Mahngebühren bezahlen. Ich hab nie Post, eine "mahn-sms" oder ähnliches bekommen... Den oberen Posten versteh ich, meine schuld, aber der Rest? Ich hab in der Schule mal gelernt das eine erste Mahnung niemals Kosten darf, stimmt das? Bzw. Kommt ja die erste Mahnung erst nach einer zahlungserinnerung. Und wie geschildert hab ich innerhalb von 4 Tagen nach der Erinnerung den rechnungsbetrag gezahlt....

Könnt ihr mir erklären ob und warum es rechtens oder nicht ist?

Rechnung, Mahnung, Vodafone, Mahngebühren
Teschinkasso gibt falsche Rechnung?

Guten Tag, ich bin 18 und habe gerade von der Teschinkasso eine Forderung erhalten. Es soll eine Forderung von der HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG sein, in der Höhe von 318,19 €. Sie meinten, dass sie mich schon sehr oft kontaktiert hätten, ich aber noch nicht dazu bereit gewesen wäre zu zahlen. Ich wurde allerdings nicht einmal kontaktiert. Da fällt auch der Satz:"Von allein löst sich die Forderung jedenfalls nicht auf." Das klingt auch etwas unseriös für mich. Sie haben mir eine Frist bis zum 10. Januar gesetzt, einen Teil oder die ganze Forderung zu begleichen.

Am Ende steht noch: "Der Ordnung halber möchten wir Sie nochmals darüber in Kenntnis setzen, dass Ihre Daten gespeichert wurden und wir bei wiederholtem Stillschweigen beauftragt sind, ihre aktuelle wirtschaftliche Lage über eine (ERNEUTE) Vollstreckung zu prüfen und Sie sodann zur Abgabe der Vermögensauskunft laden zu lassen. Somit wären Sie dann auch im öffentlichen Schuldnerregister verzeichnet! Vermeiden Sie die damit verbundenen Unannehmlichkeiten und reagieren Sie diesmal fristgemäß.

Ich bin bei der Sparkasse und trotzdem steht da auch ganz unten was von der Volksbank. Bei mir wurde auch noch nie eine Vollstreckung durchgezogen. Ist es eine Falle oder könnten sie damit meinen Vater meinen? Ich habe keinen Kontakt zu ihm aber er hat Schulden und es könnte auch gut sein, dass sie schon mal eine Vollstreckung bei ihm gemacht haben. Wie soll ich reagieren?

Forderung, Mahnung, Spam-mail, Virus im Anhang

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