Kundin Anspruch auf kostenlose Korrektur ?

Ich bin Friseurin, vor einiger Zeit habe ich eine Kundin gehabt, die gerne Balayage haben wollte.
3 1/2 std später hatten wir das tolle Ergebnis. Ich war wirklich sehr zufrieden, es war nahezu perfekt (meiner Meinung nach). Ich habe dem Mädchen das Ergebnis gezeigt und sie hatte nicht viel gesagt, nur sowas wie „gut.. ist schön“ Es hatte an der Kasse noch eine Verwunderung gegeben, weil sie für das Balayage inkl Abmattierung und Kur (lange Haare) + WSF 190€ bezahlt hatte Sie hatte auch kein TG gegeben, das für mich soviel bedeutete, dass sie nicht ganz zufrieden war.
Ich habe darauf am nächsten Tag online eine Bewertung bekommen, dass es nicht das gewünschte Ergebnis sei, aber die Arbeit trotzdem schön und sauber war.
Nach ein paar Tagen hatten wir eine E-Mail erhalten, dass sie sich eine kostenlose Korrektur wünscht, weil es ihr nicht hell genug sei und sie für den Preis sich mehr vorstellt hätte, vor allem weil sie ja immer Balayage gemacht hätte, weniger bezahlt hatte und heller war in den Längen.

Ich hatte sie mehrmals versucht nach einer Woche sie zu erreichen und hatte ihr auf der Mailbox Terminvorschläge gegeben, damit ich mir das ganze anschauen kann. Sie hatte sich 1 1/2 Wochen nicht gemeldet. 2 Tage vor mein Urlaub kam dann der Rückanruf, was die Folge hatte, dass ich komplett ausgebucht war. Nun war ich 2 Wochen im Urlaub und sie möchte jetzt einen Termin.

Meine frage ist jetzt:

Ist ihre Kostenlose Korrektur berechtigt? (Ich bin der meinung Nein)

Und wie kann ich es am besten Begründen.

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