Zum Sachverhalt
Mein Bruder hat bei einembmw Händler einen vorvertrag zum autokauf abgeschlossen, da er dass Auto haben möchte und ohne den vorvertrag der Händler nicht den tv bzw au hu neu gemacht hätte.
Im Vertrag steht, dass er bei Nichteinhaltung des Vorvertrag 1500 Euro Strafe bzw Schadensersatz zu zahlen hat. Dies ist so weit so gut nicht tragisch da er das auto ja haben will.
Nun zu meiner frage...welche Rechte hat man als Käufer ?
Im Vertrag ist der 6.5.2016 als Übergabe Tag vereinbart. Der Händler hat heute morgen angerufen, dass dasauto erst am Montag den 9.5.2016 fertig wird....später einerneuter Anruf es wird nun erst der 13.5.2016
Welche Rechte habe ich nun als Käufer hier? Das auto wird ja ich wie vereinbart am liefertag bzw übergabetag wie vertraglich vereinbart bzw erst gar nicht vereinbart.
Ich habe ir extra für die Abholung des Autos Urlaub genommen, welchen ich am 13.5.2016 eben nicht mehr habe.
Auch habe ich ab dem 10.5.2016 kein Auto mehr, da hier ich mein altes Auto an den neuen Käufer abgeben muss. Ich stehe nun durch die nicht pünktliche Lieferung des neuen Autos ohne Verkehrsmittel da und muss auf eigene Kosten nun mit dem Zug fshren.
Was kann man hier machen?
Ergibt sich ein sonderkündigungsrecht oder Schadensersatz Anspruch ?