Kündigungsbestätigung per E-Mail rechtsgültig?

Liebe Community,

ich habe vor einiger Zeit eine Kündigungsbestätigung erhalten, die zu meinen Gunsten von den allgemeinen Vertragsbedingungen der Firma und den gesetzlichen Vorschriften abweicht. Das heißt, dass ich eigentlich 6 Monate bis zur Kündigung an der Firma gebunden wäre und nun hat die Firma kulanterweise beschlossen, dass ich nur die ersten 3 Monate zahlen muss und mein Vertrag nach dem 3. Monat gekündigt ist.

Es handelt sich hier um eine geänderte Kündigungsbestätigung, da die erste normal eine Kündigungsfrist von 6 Monaten betrug.

Diese Kündigungsbestätigung habe ich per E-Mail erhalten, nachdem ich auch meine Kündigung per E-Mail eingereicht hatte. Die Kündigungsbestätigung hat auch keine Unterschrift von einer Person bzw. einem Mitarbeiter (unter dem Satz "Mit freundlichen Grüßen" steht einfach nur der Name und die Abteilung des Unternehmens). Ich habe aber durch die Plattform "finanzfrage" erfahren, dass dies keine Auswirkung auf die Gültigkeit hat.

Da diese Kündigungsbestätigung nun von der Norm abweicht, wollte ich wissen, ob ich mich auch drauf verlassen kann, dass mein Vertrag gekündigt ist und bei mir auf dem Konto wirklich kein Geld mehr abgebucht wird.

Besonders der folgende Satz auf der Plattform "finanzfrage" hat mich etwas stutzig gemacht: "Eine Kündigungsbestätigung kann nicht gültig oder ungültig sein, da diese gar nicht notwendig ist." - Heißt das dann überhaupt, dass diese Art der geänderten Kündigungsbestätigung überhaupt rechtlich gelten kann?

Über Antwort von Personen, die vielleicht aus dem juristischen Bereich kommen, Fachwissen besitzen bzw. sich auch wirklich damit auskennen, würde ich mich sehr freuen!

Kündigung, Kündigungsfrist, kündigungsbestätigung, Vertragsrecht Rücktritt, Wirtschaft und Finanzen
Studentenjob - Vertragsbruch = Gehalt gestrichen?

Ich weiß ich habe eigentlich eine vierwöchige Kündigungsfrist bei meinem Studentenjob einzuhalten. Dennoch habe ich meinen Chef letzte Woche angerufen und gesagt, ich möchte auf der Stelle kündigen und er müsse den Dienstplan neu einteilen.

Ich hatte mich dort meist unwohl und vor allem sehr ausgenutzt gefühlt und wegen einer persönlichen Krise spontan diesen Entschluss gefasst.

Kann er mir jetzt für den gesamten Monat Dezember das Gehalt streichen, wie er es androht?

Nach meiner Recherche müsste das wenn dann als Schadensersatz abgerechnet werden, und der verursachte Schaden trumpft jawohl keinen Gehalt für über 12 Schichten, wenn sich nach meines Wissens sogar sofort Freiwillige für meine Schichten gefunden haben oder?

Außerdem bin ich mir unsicher wegen des Kündigungsschreibens: Ich habe ihm per Mail eines zugeschickt, laut dem ich fristgerecht in vier Wochen das Arbeitsverhältnis beende, weil alles andere laut Vertrag als Kündigungsschreiben nicht gültig wäre. Ist das richtig? Chef hat jedenfalls geantwortet ich solle das zum heutigen Datum korrigieren, woraufhin ich schrieb dass das vertragswidrig wäre, außer wenn wir uns auf eine Sonderkündigung einigen. Darauf hat er jetzt seit zwei Tagen nicht geantwortet und ich denke mal ich habe rechtlich gesehen immer noch nicht gekündigt und das Arbeitsverhältnis nicht beendet, auch richtig? Er hat von seiner Seite aus auch noch keine Sonderkündigung ausgesprochen.

Ich hoffe jemand kann mir eine oder zwei Fragen in dieser doch recht heiklen Situation beantworten!

Sorry für die ganze Textwand und danke im Voraus!

Kündigung, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Kündigungsfrist, Studentenleben, Subway, Vertragsrecht, Studentenjob, Arbeitnehmerrecht

Meistgelesene Beiträge zum Thema Kündigung