Kündigungsbestätigung per E-Mail rechtsgültig?
Liebe Community,
ich habe vor einiger Zeit eine Kündigungsbestätigung erhalten, die zu meinen Gunsten von den allgemeinen Vertragsbedingungen der Firma und den gesetzlichen Vorschriften abweicht. Das heißt, dass ich eigentlich 6 Monate bis zur Kündigung an der Firma gebunden wäre und nun hat die Firma kulanterweise beschlossen, dass ich nur die ersten 3 Monate zahlen muss und mein Vertrag nach dem 3. Monat gekündigt ist.
Es handelt sich hier um eine geänderte Kündigungsbestätigung, da die erste normal eine Kündigungsfrist von 6 Monaten betrug.
Diese Kündigungsbestätigung habe ich per E-Mail erhalten, nachdem ich auch meine Kündigung per E-Mail eingereicht hatte. Die Kündigungsbestätigung hat auch keine Unterschrift von einer Person bzw. einem Mitarbeiter (unter dem Satz "Mit freundlichen Grüßen" steht einfach nur der Name und die Abteilung des Unternehmens). Ich habe aber durch die Plattform "finanzfrage" erfahren, dass dies keine Auswirkung auf die Gültigkeit hat.
Da diese Kündigungsbestätigung nun von der Norm abweicht, wollte ich wissen, ob ich mich auch drauf verlassen kann, dass mein Vertrag gekündigt ist und bei mir auf dem Konto wirklich kein Geld mehr abgebucht wird.
Besonders der folgende Satz auf der Plattform "finanzfrage" hat mich etwas stutzig gemacht: "Eine Kündigungsbestätigung kann nicht gültig oder ungültig sein, da diese gar nicht notwendig ist." - Heißt das dann überhaupt, dass diese Art der geänderten Kündigungsbestätigung überhaupt rechtlich gelten kann?
Über Antwort von Personen, die vielleicht aus dem juristischen Bereich kommen, Fachwissen besitzen bzw. sich auch wirklich damit auskennen, würde ich mich sehr freuen!
1 Antwort
"Das heißt, dass ich eigentlich 6 Monate bis zur Kündigung an der Firma gebunden wäre und nun hat die Firma kulanterweise beschlossen, dass ich nur die ersten 3 Monate zahlen muss "
das ist so nicht rechtens. eine kündigungsfrist, welche zu ungusten des AN länger als die gesetzliche Frist ist, kann vertragsmäßig nicht wirksam vereinbart werden
Welche Frist bis zur Kündigung? man kann als AN jederzeit kündigen. Es gelten mindestens die gesetzlichen Fristen. Anders sieht es bei einem vertraglich vereinbarten Kündigungsverzicht für BEIDE Seiten aus
Ich meine, dass wenn man nach der Widerrufsfrist von 4 Wochen kündigt 6 Monatelang gebunden ist, da der nächste Kündigungszeitpunkt nach Ablauf der ersten 6 Monate erfolgt. Bei wurde es aber auf 3 Monate abgekürzt
man kann einen arbeitsvertrag nicht widerrufen. wir befinden uns im arbeitsrecht nicht bei fernabsatzgeschäften, es gibt hier keine widerrufsfrist. eine solche regelung, dass eine kündigung einseitig seitens des AN erst nach 6 Monaten erfolgen darf, ist nicht haltbar
Es handelt sich hier um keinen Arbeitsvertrag in einem Arbeitsbetrieb, sondern um einen Bildungsträger.
das hätte man von anfang an wissen müssen. dann sieht es anders aus. eine kündigung muss dann einfach nur zugegangen sein, einer bestätigung bedarf es nicht zwingend. aber natürlich ist es sinnvoller, eine solche zu verlangen
Die Bestätigung habe ich ja per E-Mail erhalten. Meine Frage wäre jetzt, ob dies in Verbindung mit der abweichenden Kündigung rechtsgültig ist. Haben Sie sich gar nicht was ich oben geschrieben habe durchgelesen?
Es ist eigentlich ziemlich einfach. In dieser Bestätigung sollten einfach nur nochmal die 3 Monate statt 6 Monaten aufgeführt sein. Mehr ist es nicht. Eine Kündigungsbestätigung ist formfrei und rechtlich garnicht obligatorisch
Wenn eine Kündigungsbestätigung rechtlich gar nicht wichtig sein soll, verstehe ich dann nicht, wie die Person, die den Vertrag unterschrieben hat bei einer Kündigung abgesichert ist. Theoretisch kann ja die Firma in der Bestätigung schreiben, dass man nur bis zum 3. Monat zahlen muss, aber dann immer weiter vom Konto abheben, weil der Vertrag anfangs mit einer Dauer von 2,5 Jahren unterschrieben wurde.
Das sind ganz andere Sachen, da geht es ja um haftung in Arbeitsverhältnissen und dass andere wäre im bereicherungsrecht bei weiterer (widerrechtlicher abbuchung) und eventuell auch strafrechtlich relevant. Das muss man schon alles klar voneinander trennen. zunächstmal geht es aber doch um das eingegangene vertragsverhältnis mit der bildungseinrichtung und das wurde dann wirksam beendet
man kann einen arbeitsvertrag nicht widerrufen
Hast Du noch immer nicht gemerkt, dass es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt?
Das ist doch schon mit der Frage selbst öffentlich.
Nein das geht da nicht schlüssig hervor. Im Arbeitsrechtlichen Sinne sind Vertragsbedingungen auch agbs. Da steht ja auch nicht wer der Vertragspartner ist. Es gibt auch im Arbeitsrecht sowas wie Vertragsstrafen und lauter so schöne sachen, wo man das abbuchen in Bezug dazu setzen könnte
Nein das geht da nicht schlüssig hervor.
Doch tut es.
Alleine die Formulierung "dass ich nur die ersten 3 Monate zahlen muss und mein Vertrag nach dem 3. Monat gekündigt ist" macht zweifelsfrei deutlich, dass es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt.
Mag sein, man überließt auch mal sachen. Ungeachtet dessen hätte man es genauer ausführen können
Entsprechende Stichworte wären natürlich hilfreich gewesen.
Ich weiß nicht, ob die "Themen zur Frage" (rechts davon) solche Stichworte nennen, sie werden auf dem Smartphone nämlich leider nicht dargestellt.
Da müssen Sie etwas falsch verstanden haben. Normalerweise wäre nach Vertragsabschluss die Frist bis zur Kündigung nach 6 Monaten. Die haben jedoch freundlicherweise aufgrund meiner finanziellen Situation eine Ausnahme gemacht und meinen Vertrag lediglich für 3 statt 6 Monate abgerechnet. Das ist zu meinen Gunsten und nicht andersherum!