Kündigungsbestätigung per E-Mail rechtsgültig?

1 Antwort

"Das heißt, dass ich eigentlich 6 Monate bis zur Kündigung an der Firma gebunden wäre und nun hat die Firma kulanterweise beschlossen, dass ich nur die ersten 3 Monate zahlen muss "

das ist so nicht rechtens. eine kündigungsfrist, welche zu ungusten des AN länger als die gesetzliche Frist ist, kann vertragsmäßig nicht wirksam vereinbart werden


dubstep243 
Beitragsersteller
 03.01.2021, 17:31

Da müssen Sie etwas falsch verstanden haben. Normalerweise wäre nach Vertragsabschluss die Frist bis zur Kündigung nach 6 Monaten. Die haben jedoch freundlicherweise aufgrund meiner finanziellen Situation eine Ausnahme gemacht und meinen Vertrag lediglich für 3 statt 6 Monate abgerechnet. Das ist zu meinen Gunsten und nicht andersherum!

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Alejandro1998  03.01.2021, 17:33
@dubstep243

Welche Frist bis zur Kündigung? man kann als AN jederzeit kündigen. Es gelten mindestens die gesetzlichen Fristen. Anders sieht es bei einem vertraglich vereinbarten Kündigungsverzicht für BEIDE Seiten aus

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dubstep243 
Beitragsersteller
 03.01.2021, 17:35
@Alejandro1998

Ich meine, dass wenn man nach der Widerrufsfrist von 4 Wochen kündigt 6 Monatelang gebunden ist, da der nächste Kündigungszeitpunkt nach Ablauf der ersten 6 Monate erfolgt. Bei wurde es aber auf 3 Monate abgekürzt

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Alejandro1998  03.01.2021, 17:37
@dubstep243

man kann einen arbeitsvertrag nicht widerrufen. wir befinden uns im arbeitsrecht nicht bei fernabsatzgeschäften, es gibt hier keine widerrufsfrist. eine solche regelung, dass eine kündigung einseitig seitens des AN erst nach 6 Monaten erfolgen darf, ist nicht haltbar

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dubstep243 
Beitragsersteller
 03.01.2021, 17:40
@Alejandro1998

Es handelt sich hier um keinen Arbeitsvertrag in einem Arbeitsbetrieb, sondern um einen Bildungsträger.

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Alejandro1998  03.01.2021, 17:43
@dubstep243

das hätte man von anfang an wissen müssen. dann sieht es anders aus. eine kündigung muss dann einfach nur zugegangen sein, einer bestätigung bedarf es nicht zwingend. aber natürlich ist es sinnvoller, eine solche zu verlangen

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dubstep243 
Beitragsersteller
 03.01.2021, 17:45
@Alejandro1998

Die Bestätigung habe ich ja per E-Mail erhalten. Meine Frage wäre jetzt, ob dies in Verbindung mit der abweichenden Kündigung rechtsgültig ist. Haben Sie sich gar nicht was ich oben geschrieben habe durchgelesen?

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Alejandro1998  03.01.2021, 17:48
@dubstep243

Es ist eigentlich ziemlich einfach. In dieser Bestätigung sollten einfach nur nochmal die 3 Monate statt 6 Monaten aufgeführt sein. Mehr ist es nicht. Eine Kündigungsbestätigung ist formfrei und rechtlich garnicht obligatorisch

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dubstep243 
Beitragsersteller
 03.01.2021, 17:52
@Alejandro1998

Wenn eine Kündigungsbestätigung rechtlich gar nicht wichtig sein soll, verstehe ich dann nicht, wie die Person, die den Vertrag unterschrieben hat bei einer Kündigung abgesichert ist. Theoretisch kann ja die Firma in der Bestätigung schreiben, dass man nur bis zum 3. Monat zahlen muss, aber dann immer weiter vom Konto abheben, weil der Vertrag anfangs mit einer Dauer von 2,5 Jahren unterschrieben wurde.

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Alejandro1998  03.01.2021, 17:55
@dubstep243

Das sind ganz andere Sachen, da geht es ja um haftung in Arbeitsverhältnissen und dass andere wäre im bereicherungsrecht bei weiterer (widerrechtlicher abbuchung) und eventuell auch strafrechtlich relevant. Das muss man schon alles klar voneinander trennen. zunächstmal geht es aber doch um das eingegangene vertragsverhältnis mit der bildungseinrichtung und das wurde dann wirksam beendet

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Familiengerd  03.01.2021, 19:20
@Alejandro1998
man kann einen arbeitsvertrag nicht widerrufen

Hast Du noch immer nicht gemerkt, dass es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt?

Das ist doch schon mit der Frage selbst öffentlich.

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Alejandro1998  03.01.2021, 20:03
@Familiengerd

Nein das geht da nicht schlüssig hervor. Im Arbeitsrechtlichen Sinne sind Vertragsbedingungen auch agbs. Da steht ja auch nicht wer der Vertragspartner ist. Es gibt auch im Arbeitsrecht sowas wie Vertragsstrafen und lauter so schöne sachen, wo man das abbuchen in Bezug dazu setzen könnte

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Familiengerd  03.01.2021, 21:09
@Alejandro1998
Nein das geht da nicht schlüssig hervor.

Doch tut es.

Alleine die Formulierung "dass ich nur die ersten 3 Monate zahlen muss und mein Vertrag nach dem 3. Monat gekündigt ist" macht zweifelsfrei deutlich, dass es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt.

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Alejandro1998  03.01.2021, 21:23
@Familiengerd

Mag sein, man überließt auch mal sachen. Ungeachtet dessen hätte man es genauer ausführen können

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Familiengerd  03.01.2021, 21:35
@Alejandro1998

Entsprechende Stichworte wären natürlich hilfreich gewesen.

Ich weiß nicht, ob die "Themen zur Frage" (rechts davon) solche Stichworte nennen, sie werden auf dem Smartphone nämlich leider nicht dargestellt.

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