Muss ich meinen Chef trotzdem Bescheid sagen?

Mich hat übers Wochenende eine heftige Erkältung erwischt. Ich hab nur leider kein Guthaben auf mein Handy (da ich als Azubi nicht genügend Geld für so was verdiene, 320€ 2. Lehrjahr) um meinem Chef früh genug Bescheid zu sagen. Also hab ich meinen Kollegen über Whatsapp geschrieben, damit sie ihm Bescheid sagen können damit er ggf mich anrufen kann. Haben sie leider recht spät gemacht weshalb ich natürlich wieder Ärger bekommen hab. Gott sei dank aber nicht so schlimm! Am gleichen Tag hab ich noch vom Arzt eine Krankmeldung vorbei gebracht; ich bin von Montag bis Mittwoch krankgeschrieben... muss ich meinem Chef trotzdem anrufen, dass ich nicht komm und wenn ich das nicht mach, kann das Konsequenzen geben? Ich mein, so gesehen bin ich sogar vom Arzt aus krankgeschrieben, also sollte ich doch auf der sicheren Seite stehen, oder nicht? Denn eigentlich wünscht er sich, dass ich ihm immer telefonisch Bescheid gebe, ob ich nicht komm und für wie lange. Als ich ihm Bescheid gesagt hab am Montag, hab ich sogar gesagt, dass ich sicher für 1-2-3 Tage krank sein werde und er meinte nur, dass ich mich Dienstag melden soll, falls ich krank bleibe. Dienstag ist aber ein Schultag. Natürlich sag ich ihm, dass ich da nicht gegangen bin, aber ich hab nun mal keine Möglichkeit ihn zu erreichen und das weiß er! Also wie gesagt, wird es für mich Konsequenzen haben trotz Krankschreiben vom Arzt? Muss ich ihm noch mal extra noch mal Bescheid sagen oder stresst er mich einfach unnütz?

Edit (weil anscheinend jeder davon ausgeht dass jeder ein Festnetz besitzen muss): Nein, ich habe kein Festnetz. Ich habe ein Telefon, aber mit dem falschen Anschluss. Also nein, ich hab auch keine Möglichkeit ihn so zu erreichen.

Beruf, Krankmeldung
Attest eingeschränkte arbeitsfähigkeit. Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es?

Hallo, kurze Ausschweifung zum Verständnis :)Ich leide seit über einem Jahr unter 'dauerhaften' Fußschmerzen. Zunächst bin ich davon ausgegangen, dass die (pda) Geburt unseres Kindes (vor über einem Jahr) der Auslöser für die 'Ursache' sein könnte. Laut Frauenärztin besteht kein Zusammenhang-da Hormonenspiegel/Bluttest etc. okay ist. Im laufe der Zeit haben sich nun meine Füße sehr 'verändert'. Der Orthopäde bestätigte eine Fußfehlstellung+Fußgewölbe durchbruch/starke Deformität beider Füße. Konservative Therapie Möglichkeiten wurden besprochen-da eine Operation & Co für mich nicht in Frage kommt.Der Arzt hatte mich erstmal für eine Woche krank geschrieben, da ich meinen Urlaub ,so, nicht antreten konnte. Während der Krankschreibung habe ich mir dann den Fuß gebrochen-da Treppensteigen generell Probleme bereitet.Nun wurde ich wegen dem Fußbruch vier Wochen Krankgeschrieben-der Arzt hat ein Attest ausgestellt in dem er Befund+empfehlung ausspricht - beispielsweise meine Tätigkeit auf der Arbeit ebenerdig auszuführen-solange bis der Zustand sich stabilisiert-eine Zeitangabe konnte er nicht geben. Nun das eigentliche Problem: Ich habe einen öffentlichen Arbeitgeber der mehrere Standorte hat-generell werde ich je nach Bedarf flexibel als Springer eingestzt. Mein derzeitiger Standort bietet keine 'ebenerdige Möglichkeit'. Alle Räumlichkeiten werden über Treppen erreicht. Das passt der Fachaufsicht nicht, da sie mich wie weiterhin flexibel einsetzen möchte und zwar so wie sie es will. Notgedrungenerweise wurde ich jetzt an einen anderen Standort zugwiesen wo ich eine ebenerdig Tätigkeit aufnehmen kann-solange bis man sich im klaren ist wie die weitere Zusammenarbeit verläuft bzw. wie man mit diesem Attest verfährt. Im Raum steht sogar Bereichswechsel-wo ich jede zugewiesene Tätigkeit annehmen muss auch wenn dies nicht meinem erlernten Beruf entspricht-für mich eine totale Katastrophe. Im Grunde könnte man mich ohne Probleme in diesem Bereich ebenerdig beschäftigen o. mit einem anderen Mitarbeiter tauschen, was auch nicht unüblich wäre-wäre nicht diese sturre Fachaufsicht.Jetzt hat sich der Chef zum Gespräch eingeschaltet, da er sich sein eigenes Bild machen möchte. Dweiteren kam die Bemerkung, wenn ich aus dem Krankenstand wieder zurückkomme,wäre ich doch dann auch voll einsatzfähig, dass diese Krankschreibung unter anderem mit Fußbruch in Verbindung steht wird mal so ausgeblendet. Ich kann meine Tätigkeit (mit meinen Leiden) aufnehmen eben nur vorerst 'eingeschränkt'.Zu den Fakten:Direktionsrecht ist mir bekannt, gibt es dennoch eine Möglichkeit.Die Springerstelle ist nicht Bestandteil meines Vertrages, ich habe die Tätigkeit mündlich zugewiesen bekommen. Ich bin als Fachkraft festangestellt. Arbeite in Elternzeit . Der Personalrat ist nicht behilflich. Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es? Was muss ich in diesem Gespräch beachten? Ehrlich gesagt habe ich Angst in eine Stolperfalle zu geraten. Über eure Einschätzung/ Hilfe würde ich mich riesig freun

Arbeitsrecht, Rechte, Arzt, Krankmeldung, Kündigungsschutz, Orthopäde, Versetzung, Attest, Persönlichkeitsrecht

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